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Informationen rund um den Flughafen München

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13.03.2019 - Flughafen München (MUC)

Bundespolizisten ziehen Türken mit manipuliertem Reisedokument aus dem Verkehr

Quelle: Bundespolizei / Bundespolizisten am Flughafen München kontrollieren täglich die Reisedokumente von über 46.000 Passagieren auf Echtheit und Gültigkeit. Dabei ziehen sie regelmäßig Reisende aus dem Verkehr, die mit gefälschten oder mit Dokumenten a

Wenn man seinen Aussagen Glauben schenken mag, haben ein Kaugummi und sein neunjähriger Sprössling einen in Deutschland lebenden Türken gestern (12. März) in eine missliche Lage gebracht. Der 39-Jährige war aus seinem Geburtsland in München angekommen. Als er die Einreisekontrolle durchlaufen musste, zeigte der anerkannte Flüchtling den Bundespolizisten seinen Reiseausweis für Flüchtlinge. Den Beamten ist nicht nur aufgefallen, dass der Mann aus dem Staat einreiste, der ihn offenbar verfolgte. Sie entdeckten auch Manipulationen an Dateneinträgen in dem vorgelegten Dokument. Der Ertappte seinerseits hatte gleich einen Schuldigen für das Problem mit dem Ausweis, nämlich den Kaugummi, ausgemacht. Dennoch stellten die Bundesbeamten das Dokument sicher und schickten den Türken mit einer Strafanzeige im Gepäck zum zuständigen Ausländeramt.

Bei der Einreisekontrolle des Fluges aus Istanbul haben Bundespolizisten im Terminal 1 gestern Nachmittag einen türkischen Staatsangehörigen aus dem Verkehr gezogen. Der Reisende hatte den Beamten einen deutschen Reiseausweis für Flüchtlinge, ausgestellt nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, vorgelegt. Dieses Dokument wird zum Beispiel in Deutschland für Menschen ausgestellt, die glaubhaft darstellen können, dass Ihnen in Ihrem ursprünglichen Heimatland staatliche Verfolgung und/oder Folter droht. Dabei tragen die zuständigen Behörden auf Seite zwei des Reiseausweises meist Staaten ein, in denen dieses Reisedokument keine Gültigkeit hat. Dies ist im Normalfall der Staat, in welchem dem Ausweisinhaber die staatliche Verfolgung droht. So auch im Dokument des Türken; die ausstellende Behörde hatte bei der Ausstellung des Dokuments im Jahre 2018 verfügt, dass der Reiseausweis nicht in der Türkei gelten soll, und dazu auf Seite zwei das Kürzel TUR eingetragen. Aber gerade dieses Kürzel war erkennbar für die Bundespolizisten aus dem Pass radiert worden. Zudem kam der 39-Jährige ja gerade aus dem Land, das ihn seiner damaligen Aussage zufolge verfolgt.

Also haben die Bundespolizisten den polizeibekannten Augsburger wegen des Verdachts des Veränderns von amtlichen Ausweisen erst einmal aus dem Verkehr gezogen und zur Wache gebeten.

In der dortigen Vernehmung tischte der Beschuldigte den Beamten eine schon aufgrund seiner Reise in seinen sogenannten Verfolgerstaat eine schier unglaubliche Geschichte auf. Er habe mit seinem neunjährigen Kind Kaugummi gekaut und sich dabei seinen Reiseausweis angesehen. Sein Sprössling habe den Ausweis in Händen gehalten und ihn gefragt, was das Kürzel "TUR" zu bedeuten habe. Nachdem er sich unwissend gezeigt habe, habe er gar nicht so schnell schauen können, wie das Kind seinen Kaugummi genau auf den Eintrag mit den unbekannten drei Buchstaben geklebt habe. Er selbst habe dann das klebrige Etwas umgehend wieder entfernt. Dabei sei die Beschädigung des Papiers entstanden und der Eintrag des Länderkürzels seines Geburtsstaates verschwunden.

Unabhängig von der bundespolizeilichen Kontrolle hatten Beamte des Zolls im Erdinger Moos im Reisegepäck des Türken einen gültigen türkischen Reisepass gefunden.

Trotz der interessanten und einfallsreichen Geschichte haben die Bundespolizisten dem 39-Jährigen den Reiseausweis abgenommen, ihn wegen Veränderns von amtlichen Ausweisen angezeigt und zur Ausländerbehörde an seinem Wohnort geschickt. Die dortigen Mitarbeiter werden sich mit den Informationen der Bundespolizisten sicherlich die damalige Geschichte des vermeintlich Verfolgten nochmals genauer anschauen.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München


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