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15.03.2019 - Flughafen München (MUC)

Bundespolizisten am Münchner Flughafen verhaften sechs gesuchte Reisende an einem Tag

Quelle: Bundespolizei / Regelmäßig verfangen sich mit Haftbefehl gesuchte Personen im Fahndungsnetz der Bundespolizei am Münchner Flughafen - im Durchschnitt drei bis vier am Tag. Aber auch, dass gleich sechs Reisende mit Haftbefehlen im Gepäck im Erdinge

Im Schnitt laufen den Bundespolizisten im Erdinger Moos täglich drei bis vier mit Haftbefehlen gesuchte Personen in die Arme. Gestern (14. März) haben die Beamten an einem Tag gleich sechs Reisende festgenommen, die offene Haftbefehle mit sich herumschleppten. Die Gründe für die Fahndungsnotizen waren von der nicht bezahlten Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz bis hin zu einer ausstehenden Gefängnisstrafe wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz äußerst vielfältig. Drei Gesuchte konnten ihre Strafen vor Ort bezahlen, einer war auf die finanzielle Hilfe eines Bekannten angewiesen, ein weiterer musste eine Zelle in der Münchner Justizvollzugsanstalt beziehen. Den sechsten werden die Grenzpolizisten im Laufe des heutigen (15. März) Tages dem Haftrichter im niederbayerischen Straubing vorführen.

Gleich am Morgen zogen Bundespolizisten im Terminal 2 einen 34-jährigen Rumänen aus dem Verkehr. Kaum mit dem ersten Flug aus Cluj in München angekommen, klickten bei dem Mann aus Transsilvanien die Handschellen. Er war im Jahr 2011 vom Amtsgericht Neuwied wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden, hatte seine Strafe aber nie angetreten. Nachdem die Justiz in der Stadt am Rhein den Untergetauchten in seinem Heimatland vermutete, hatte die Staatsanwaltschaft in Koblenz ihn seit Juli des Folgejahres mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Diesen Haftbefehl haben Bundespolizisten im Erdinger Moos jetzt vollstreckt, den Gesuchten festgenommen und in die Münchner Haftanstalt gebracht. Dort muss er nun die nächsten 295 Tage seines Deutschlandaufenthaltes verbringen.

Vier weitere von den deutschen Justizbehörden gesuchte Männer liefen den Bundesbeamten am Nachmittag in die Arme. Ein junger Somalier war im Rahmen asylrechtlicher Vereinbarungen von den französischen Behörden von Paris nach München geschickt worden, ein Türke landete aus Istanbul im Erdinger Moos. Zwei junge Rumänen, angekommen aus ihrem Heimatland, saßen sogar auf dem gleichen Flug.

Bei dem 21-jährigen Somalier fiel den Grenzpolizisten im Terminal 1 eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft in Straubing ins Auge. Die Justiz in der Gäubodenstadt hatte nach dem jungen Mann mit Haftbefehl gesucht, nachdem er als Beschuldigter in einem Verfahren wegen Hausfriedensbruch nicht zur Hauptverhandlung erschienen war. Der Ostafrikaner hatte sich offenbar lieber für eine Reise in die Stadt der Liebe entschieden. Von dort musste er aber auf Drängen der französischen Behörden wieder zurück nach Bayern. Nachdem die Bundespolizisten den jungen Mann bei seiner Ankunft am Münchner Airport gestern Nachmittag in Empfang und auch gleich festgenommen hatten, werden sie ihn am heutigen Tag dem Haftrichter in der niederbayerischen Herzogstadt vorführen.

Knapp zwei Stunden nach dem Somalier lief den selben Beamten ein türkischer Staatsangehöriger bei der Einreisekontrolle des Fluges aus Istanbul in die Arme. Der polizeibekannte 34-Jährige war erst vor kurzem vom Amtsgericht im baden-württembergischen Bretten wegen gefährlicher Körperverletzung zu 1.950 Euro Geldstrafe oder 130 Tagen Ersatzhaft verurteilt worden. Der Deutsch-Türke machte aber wohl lieber im Land seiner Väter Urlaub, als sich seiner Verantwortung in seinem Geburtsland zu stellen. Daher hat die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe die deutschen Polizeibehörden vor etwa vier Wochen mit der Suche nach dem Verurteilten beauftragt. Diesem Auftrag kamen die Bundespolizisten am Münchner Flughafen nun nach und nahmen den Gesuchten fest. Dieser konnte die Wache der Bundespolizei als freier Mann wieder verlassen, nachdem er die geforderten 1.950 Euro Geldstrafe plus 994,57 Euro an Verfahrenskosten bei den Beamten hinterlegt hatte.

Etwa zeitgleich mit dem Türken kamen ein 22-jähriger und ein 23-jähriger Rumäne in München an. Beide stiegen aus demselben Flugzeug, angekommen aus der nordostrumänischen Kreisstadt Iasi, als die Handschellen klickten.

Der 22-Jährige war schnell wieder ein freier Mann. Er konnte die von der oberbayerischen Justiz geforderten 370 Euro umgehend bezahlen. Der junge Mann war zuvor von der Staatsanwaltschaft Traunstein mit Haftbefehl gesucht worden, nachdem er einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz offensichtlich keine Bedeutung beigemessen hatte.

Sein ein Jahr älterer Landsmann musste länger bei der Bundespolizei ausharren, bis ihm ein Bekannter aus der Patsche halt. Der 23-Jährige konnte die von der Münchner Justiz geforderten 212 Euro Geldstrafe nach einer Verurteilung wegen Diebstahls selbst nicht bezahlen. Nach einem Anruf bei einem Bekannten in München machte dieser sich auf den Weg ins Erdinger Moos und beglich dort bei den Bundespolizisten die Justizschulden seines Freundes. Anschließend durfte auch dieser die Wache als freier Mann verlassen.



Den Abschluss des Reigens machte ein afghanischer Staatsangehöriger, den die Bundespolizisten im Terminal 1 bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle des Abendfluges aus Dubai festnahmen. Der 26-Jährige war 2017 aus Deutschland abgeschoben worden und jetzt mit einem Visum zur Familienzusammenführung wieder zurückgekehrt. Offenbar war er der deutschen Justiz aus der Zeit seines vormaligen Aufenthalts in Bayern nach einer Verurteilung wegen unerlaubten Aufenthalts noch 110 Euro Geld- oder ersatzweise 11 Tage Haftstrafe schuldig. Daher hatte die Staatsanwaltschaft in Landshut im Mai 2017 im polizeilichen Fahndungssystem einen Vollstreckungshaftbefehl auf den Namen des Afghanen hinterlegt. Nachdem der Rückkehrer die geforderten 110 Euro an die Bundespolizisten übergeben hatte, durfte er die Weiterreise in die niederbayerische Bezirkshauptstadt antreten.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München


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