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Informationen rund um den Flughafen München

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18.04.2019 - Flughafen München (MUC)

Mit Haftbefehl im Gepäck am Münchner Flughafen angekommen

Quelle:Bundespolizei / Wer in Bayern mit Justizschulden oder einem offenen Haftbefehl im Gepäck im Non-Schengen-Verkehr unterwegs ist, bleibt spätestens an den Bundespolizisten im Erdinger Moos hängen.

Flugreisende schleppen alles Mögliche mit auf ihre Reisen. Ein Schweizer zum Beispiel hatte eine offene Rechnung der deutschen Justiz im Gepäck, als er gestern (17. April) angekommen aus Dubai im Erdinger Moos aus dem Flugzeug stieg.

Anscheinend waren dem jungen Mann die Regeln im deutschen Rechtsstaat nicht wirklich geläufig. Im Jahr 2017 hatte er wohl die bundesdeutschen Verkehrsregeln etwas zu lasch ausgelegt, war am Bodensee mit falschen Nummernschildern am Auto erwischt worden. Ähnlich verhielt es sich mit der Zahlungsverpflichtung ob der später verhängten Strafe. Diese hatte er offensichtlich einfach ignoriert. Also hatte die Justiz im Südwesten der Bundesrepublik mit Haftbefehl nach dem Eidgenossen gesucht.

Der Züricher war vor zwei Jahren mit falschen Nummernschildern am Auto von der Polizei im Kreis Konstanz erwischt worden. Das daraufhin vom Amtsgericht Singen verhängte Urteil wegen Kennzeichenmissbrauchs hatte der Eidgenosse dann wohl ebenso ignoriert wie zuvor die bundesdeutschen Verkehrsregeln. Nachdem der 35-Jährige bis dato weder den vom Amtsgericht Singen geforderten Geldbetrag von 2.000 Euro bezahlt noch die ihm angebotene Ersatzhaft von 20 Tagen angetreten hat, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft Konstanz mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme aus.

Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten am Münchner Airport jetzt, als der Gesuchte am Mittwochnachmittag aus Dubai in München angekommen war. Angesichts des wohl wenig verlockenden Alternativangebots, die Osterfeiertage in einer staatlich betreuten Unterkunft in München zu verbringen, leerte der Festgenommene seine Reisekasse.

So durfte der junge Schweizer, nachdem er den geforderten Betrag in Höhe von 2.077 Euro inklusive Verfahrenskosten an die Bundespolizisten übergeben hatte, auch wieder seines Weges ziehen.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München


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