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Informationen rund um den Flughafen München

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14.05.2019 - Flughafen München (MUC)

Oberbayerische Justiz hat ein Herz für untergetauchte Diebin

Quelle: Bundespolizei, Immer wieder verfangen sich flüchtige Straftäter im Fahndungsnetz der Bundespolizei am Flughafen München.

Kaum ein halbes Jahr in Deutschland, war die 28-Jährige schon zum ersten Mal verurteilt worden. Nachdem die Behörden dann ihren Asylantrag abgelehnt hatten, war sie untergetaucht. Gestern (13. Mai) ist sie wieder aufgetaucht - aber wohl nicht wirklich freiwillig.

Bundespolizisten haben die mit Haftbefehl gesuchte moldawische Staatsangehörige festgenommen, nachdem die Behörden in den Niederlanden sie im Rahmen asylrechtlicher Vorschriften nach Deutschland geschickt hatten. Bei ihrer Ankunft am Münchner Airport klickten erst einmal die Handschellen. Die Justiz aber zeigte Herz und hob die vor gut vier Wochen gegen die Frau erlassenen Haftbefehle wieder auf.

Die Moldauerin war Anfang letzten Jahres als Asylbewerberin nach Deutschland gekommen. Ziemlich genau ein halbes Jahr danach war die heute 28-Jährige von einem Richter am Amtsgericht in Amberg wegen Diebstahls zu 100 Euro Geldstrafe oder 10 Tagen Ersatzhaft verurteilt worden. Anfänglich hatte die junge Frau wohl noch Geld an die Justizkasse überwiesen, zehn Euro Reststrafe und 73,50 Euro für die Verfahrenskosten ist sie aber bis dato schuldig geblieben.

Ebenfalls Mitte letzten Jahres hatte die Regensburger Staatsanwaltschaft die Verdächtige im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen eines weiteren Diebstahlsdelikts zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft in Ingolstadt im April dieses Jahres einen Untersuchungshaftbefehl gegen die Moldauerin erlassen.

Auch hier war der Anlass ein Diebstahl, dessen die Ermittlungsbehörden die Frau beschuldigen. Des Weiteren hatte das Ausländeramt in Ingolstadt etwa zur Zeit des Untersuchungshaftbefehls aus der Audi-Stadt einen Abschiebehaftbefehl gegen die junge Frau beantragt. Die Behörde hatte den Asylantrag der Südosteuropäerin zuvor abgelehnt und sie zur Ausreise aufgefordert.

Ein Nachweis, dass die 28-Jährige dieser Ausreiseaufforderung nachgekommen wäre, ist bei der Kommune aber offensichtlich nie eingegangen. Die Frau war einfach von der Bildfläche verschwunden. Folglich erfolgte der Suchauftrag für die Polizeibehörden.

Mittlerweile war die Moldauerin tatsächlich wieder aufgetaucht. Allerdings nicht bei den Behörden in Deutschland oder gar in ihrem Heimatland, sondern zusammen mit ihren Kleinkindern in Holland. Dort wollte die Osteuropäerin offensichtlich erneut Asyl beantragen.

Die niederländischen Behörden haben die Frau zusammen mit ihren Sprösslingen schließlich gestern nach den Regeln des Dubliner Übereinkommens wieder nach Deutschland geschickt. Als die Bundespolizisten am Moos-Airport die Moldauerin bei ihrer Ankunft aus Amsterdam in Empfang nahmen, fielen ihnen die Fahndungsnotizen ins Auge. Die Beamten nahmen die Frau dann erst einmal fest, kassierten zuerst den aus der Verurteilung in Amberg ausstehenden Geldbetrag und übermittelten der Staatsanwaltschaft in Regensburg die dort benötigten Daten.

In Bezug auf die beiden Haftbefehle aus Ingolstadt entschied der dortige Haftrichter wohl mit Blick auf die mitreisenden Kleinkinder und in Absprache mit den ausschreibenden Behörden, diese Festnahmeanordnungen aufzuheben. So konnte die junge Familie die Weiterreise in die Erstaufnahmeeinrichtung in München antreten.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München


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