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12.06.2019 - Flughafen München (MUC)

Zwölf internationale und nationale Haftbefehle am Münchner Flughafen vollstreckt

Bild: Archiv - Bundespolizeiinspektion Flughafen München

Bundespolizisten füllen am Pfingstwochenende die bayerischen Haftanstalten.
Fast tagtäglich laufen den Bundespolizisten im Erdinger Moos mit Haftbefehlen gesuchte Personen in die Arme. Am Pfingstwochenende (7 bis 10. Juni) haben die Beamten insgesamt acht Reisende festgenommen, die zusammen zwölf offene Haftbefehle mit sich herumschleppten. Die Gründe für die Fahndungsnotizen waren von der nicht bezahlten Geldbuße wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz bis hin zu Auslieferungshaftanträgen anderer Staaten äußerst vielfältig. Zwei Gesuchte konnten ihre Strafen vor Ort bezahlen, einer war auf die finanzielle Hilfe der Familie angewiesen, der Rest musste Zellen in verschiedenen bayerischen Justizvollzugsanstalten beziehen.


Gleich mit Beginn der Pfingstreisewelle am Freitagnachmittag zogen die Bundespolizisten einen 46-jährigen Slowenen auf seinem Heimweg von London nach Ljubljana beim Zwischenstopp im Erdinger Moos aus dem Verkehr. Der Osteuropäer hatte einen offenen Haftbefehl des Amtsgerichts im oberbayerischen Laufen im Gepäck. Die dortigen Richter hatten den heute 46-Jährigen im August letzten Jahres wegen eines Verstoßes gegen das bundesdeutsche Betäubungsmittelgesetz verurteilt, er aber offenbar den Richterspruch nicht ernst genug genommen und weder die verhängte Geldstrafe bezahlt, noch die angesetzte Ersatzhaft angetreten.

Auch nach seiner Festnahme am Münchner Flughafen gab die Reisekasse des Schuldners die geforderten 1.913,39 Euro nicht her, war ein 57-tägiger Gefängnisaufenthalt schon in Sicht. Also mussten daheimgebliebene Familienangehörige in die Bresche springen und den Festgenommenen mit einer Zahlungsanweisung über einen internationalen Geldtransferdienst auslösen. Außerdem wollte die Zentrale Bußgeldstelle im rheinland-pfälzischen Speyer nach einem Verkehrsverstoß den Führerschein des Mannes haben. Nachdem die Verwandten das Geld an die Bundespolizisten geschickt und er seinen Führerschein an die Beamten übergeben hatte, durfte der Slowene dann auch seine Heimreise fortsetzen.


Kurz nach dem Slowenen erwischte es einen 25-jährigen Georgier. Direkt bei dessen Ankunft aus Larnaca klickten die Handschellen erneut. Wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls mit internationalem Haftbefehl von der Justiz in Nordrhein-Westfahlen gesucht, war der junge Mann offenbar auf Zypern festgenommen und anschließend nach Deutschland ausgeliefert worden. Die Grenzpolizisten eröffnetem dem Wahl-Holländer den Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts in Kleve aus dem April 2016 und führten ihn anschließend dem Haftrichter in Landshut vor. Dieser bestätigte den Haftbefehl seines Kollegen am Niederrhein und schickte den 25-Jährigen ins Landshuter Gefängnis.


Am späten Abend sollte der Georgier Gesellschaft von einem 33-jährigen Landsmann bekommen, der gleich mit drei Auslieferungshaftbefehlen gesucht worden war. Die Behörden in Italien, Luxemburg und Österreich hatten jeweils im Zusammenhang mit Eigentumsdelikten international nach dem Georgier gesucht. Daher ging es für den Gesuchten direkt nach seiner Ankunft aus Brüssel ebenfalls zum Haftrichter nach Landshut. Dieser kam den Auslieferungsanträgen seiner europäischen Kollegen nach und beauftragte die Bundespolizisten, den Mann direkt in die Justizvollzugsanstalt Landshut-Berggrub einzuliefern. Hier muss der 33-Jährige nun abwarten, welche Nation in dem von der Münchner Generalstaatsanwaltschaft betriebenen Auslieferungsverfahren als erstes zum Zug kommt. Dass gegen den Mann noch zwei Ausschreibungen der Staatsanwaltschaften Regensburg und Dortmund zur Aufenthaltsermittlung wegen Erschleichens von Leistungen und Straßenverkehrsgefährdung vorlagen, spielt für ihn wahrscheinlich erst einmal eine untergeordnete Rolle.

Am Samstag dann stoppten die Bundesbeamten einen gesuchten Pakistaner bei seiner Ankunft aus Muskat sprichwörtlich auf der Zielgeraden. Der im Osten Münchens wohnhafte Mann war von den österreichischen Behörden wegen Menschenhandels seit Anfang dieses Jahres mit internationalem Haftbefehl gesucht worden. Nachdem die deutschen Bundespolizisten den 35-Jährigen jetzt verhaftet haben, wartet er nun in der Landshuter Haftanstalt auf vom Münchner Generalstaatsanwalt betriebene Auslieferungsverfahren und auf ihn bis zu zehn Jahre Haft in Österreich.


Am Pfingstsonntag sollte die Amerikareise einer Ukrainerin abrupt in München enden. Auf ihrem Weg vom heimischen Kiew nach Denver klickten beim Zwischenstopp in München die Handschellen. Bundespolizisten vollstreckten einen Haftbefehl der Justiz im oberfränkischen Hof. Das dortige Amtsgericht hatte die heute 34-Jährige im Juli 2017 wegen unerlaubten Aufenthalts zu 1.770 Euro Geldstrafe, ersatzweise zu 59 Tagen Haft verurteilt und sie später wegen ihrer offensichtlich schlechten Zahlungsmoral mit Haftbefehl gesucht. Nachdem Bundespolizisten im Erdinger Moos diesen Haftbefehl jetzt vollstreckt haben, musste die junge Frau mangels Liquidität die Weiterreise anstatt in die USA in die Frauenabteilung der Münchner Haftanstalt antreten.


Ein mit gleich zwei Haftbefehlen gesuchter Bosnier verfing sich am späten Nachmittag des Pfingstmontags bei seiner Ankunft aus Sarajewo im Fahndungsnetz der Bundespolizisten. Die Ingolstädter Staatsanwaltschaft hatte nach dem 30-Jährigen zum einen wegen des Vorwurfs des Einbruchsdiebstahls mit Untersuchungshaftbefehl, zum anderen nach einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Außerdem haben die Ausländerbehörde in der Audi-Stadt und die Behörden in Dänemark ein Einreiseverbot gegen den Bosnier im europaweiten Fahndungssystem eingepflegt. Am heutigen Dienstag (11. Juni) brachten die Bundespolizisten den Bosnier auf Entscheidung des Haftrichters in der oberbayerischen Kreisstadt in die Augsburger Haftanstalt.


Ein 23-jähriger Deutscher, ebenfalls mit zwei Haftbefehlen gesucht, ging den Beamten kurz vor dem Bosnier ins Netz. Der junge Landsberger hatte sich wohl dafür einschieben, sein Geld für einen Tunesienurlaub auszugeben und die Zahlung seiner Justizschulden noch etwas aufzuschieben. Zumindest waren aus einer Verurteilung wegen Betrugs aus dem Jahre 2016 noch knapp eintausend Euro oder 49 Tage Ersatzhaft und nach einem Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz im Jahr 2017 noch 139 Euro Bußgeld offen. Nach seiner jetzigen Festnahme bemühte der Deutsch-Russe schließlich doch seine Urlaubskasse und zahlte die geforderten Beträge bei den Bundespolizisten ein. So konnte er die Wache auch als freier Mann wieder verlassen.


Mit seiner Freundin auf dem Weg in den Pfingsturlaub hat sich ein mit Haftbefehl gesuchter 24-jähriger Deutscher praktisch selbst gestellt. Der junge Mann hatte offenbar am Flughafen festgestellt, dass er seinen Reisepass zu Hause vergessen hatte. Was also tun? Die Hilfe der freundlichen Bundespolizisten in Anspruch nehmen und sich einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen lassen; so wie es Tausende am Münchner Flughafen Jahr für Jahr bereits vor ihm getan hatten. Allerdings mit einem kleinen Unterschied. Seine Vorgänger waren der Justiz kein Geld schuldig. Der gebürtige Oberbayer aber hatte nach einer Verurteilung durch das Münchner Amtsgericht wegen Beleidigung bis dato weder die vom Richter geforderten 570 Euro bezahlt noch die ersatzweise angesetzte 50-tägige Haft angetreten. Somit musste der junge Mann auf die übliche Gebühr für das Ersatzdokument noch 570 Euro drauflegen, bevor er mit seiner Herzensdame in den Urlaub jetten konnte.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München


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