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Informationen rund um den Flughafen München

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09.08.2019 - Flughafen München (MUC)

Unbelehrbar und doppelt im Pech

Bild: Archiv - Bundespolizeiinspektion Flughafen München

Er kam als Österreicher aus Griechenland und wollte weiter nach Dublin. Am Münchner Flughafen sollten sich seine Identität und sein Reiseziel unverhofft ändern. Bundespolizisten haben gestern (8. August) einen albanischen Staatsangehörigen aus dem Verkehr gezogen, der sich als Bürger der benachbarten Alpenrepublik ausgegeben hatte. Doch damit nicht genug. Später sollte sich herausstellen, dass der Mann in Deutschland mit Haftbefehl gesucht wurde.

Doppeltes Pech für den 27-Jährigen. Bei Flügen aus Griechenland machen die Bundespolizisten nur Stichpunkt-Kontrollen und, eigentlich hätte er gar nicht nach München gewollt, aber die Airline hatte seinen ursprünglich geplanten Direktflug über die bayerische Landeshauptstadt umgebucht.

Jetzt muss er erst einmal eine Zelle in der Münchner Justizvollzugsanstalt beziehen.

Der Albaner war gestern Morgen aus Athen in München gelandet. Eigentlich wollte der junge Mann gar nicht hierher, sondern direkt von der griechischen Hauptstadt nach Dublin und von dort weiter nach England. Die Fluggesellschaft aber hatte die Reise des 27-Jährigen nach München und von hier weiter nach Dublin umgebucht. Zudem wollte der junge Albaner offenbar auch kein Albaner sein.

Er wollte wohl als Österreicher sein Glück auf der Stamminsel des britischen Königreichs versuchen. Zumindest legte er, als Bundespolizisten in München ihn kontrollierten, einen Reisepass und einen Personalausweis vor, die ihn als Bürger der Alpenrepublik ausweisen sollten. Geklappt hat das aber dann nicht. Die deutschen Grenzpolizisten erkannten mit geschultem Auge, dass die Dokumente gefälscht waren und nahmen den verhinderten Alpenbewohner mit zur Wache.

Dort sollte sich schließlich herausstellen, dass der junge Möchtegern-Österreicher in Wahrheit Albaner ist und als solcher von der deutschen Justiz mit Haftbefehl gesucht wird. Das Delikate bei der Sache: Grund für den Haftbefehl ist eine nicht beglichene Strafe nach einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung. Ein Amtsrichter im baden-württembergischen Wiesloch hatte den jungen Mann im November letzten Jahres zu 2.100 Euro Geldstrafe oder 70 Tagen Ersatzhaft verurteilt, nachdem er ein paar Monate zuvor mit falschen Dokumenten erwischt worden war. Schon damals wollte er offensichtlich kein Albaner sein, hatte sich als Italiener ausgegeben. Nachdem er den Richterspruch anschließend offenbar ignoriert hatte, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft in Heilbronn im Dezember 2018 mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme aus.

Zu seiner gestrigen Reise befragt, erklärte der verhinderte Österreicher den Münchner Bundespolizisten, er habe - wie bereits mit den italienischen Dokumenten im letzten Jahr - nach England gewollt, um dort zu arbeiten. Eigentlich habe er dieses Mal einen Flug direkt von Athen nach Dublin gebucht gehabt, von dort auf dem Landweg weiter nach England gewollt. Der Flug in die irische Hauptstadt aber sei verspätet gewesen. Daher habe die Dame am Airline-Schalter am Eleftherios-Venizelos-Flughafen ihn auf eine andere Verbindung umgebucht. Er sei dann sehr überrascht gewesen, als er sich im Flugzeug nach München wiederfand. Anscheinend war er sich des Urkunden-Knowhows der deutschen Polizisten bewusst. Zumindest eröffnete er den Ermittlern, dass er nicht geflogen wäre, hätte er das Flugziel im Erdinger Moos gekannt. Die österreichischen Dokumente habe er gegen Bezahlung von 1.000 Euro per Post bekommen, nachdem er sie telefonisch bestellt habe. Der Fälscher habe ihm versprochen, die Ausweise seien so gut gefälscht, dass niemand die Fälschung erkennen würde. Jetzt sei es auch in seinem Interesse, dass der Fälscher gefasst und aus dem Verkehr gezogen werde. Schließlich habe dieser die Dokumente nicht richtig gefälscht.

Auch die Münchner Ermittler haben dieses Interesse, vielleicht nicht unbedingt aus denselben Gründen wie der Albaner. Zuerst aber galt deren Interesse der Strafverfolgung des 27-Jährigen. So werden sie den Ertappten am heutigen Vormittag auf Entscheidung der Landshuter Staatsanwaltschaft dem Untersuchungsrichter vorführen. Dieser wird dann über einen Untersuchungshaftantrag der Landshuter Ermittlungsbehörde in Bezug auf die jetzt von dem Albaner begangenen Straftaten entscheiden. Unabhängig von der Entscheidung des Richters werden die Bundespolizisten den Festgenommenen aber auf jeden Fall anschließend in eine Strafvollzugsanstalt im Flughafenumfeld bringen. Schließlich konnte der Mann aus Tirana den im Urteil aus 2018 geforderten Geldbetrag nicht begleichen und muss daher die festgesetzte Ersatzhaft antreten.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München


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