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Informationen rund um den Flughafen München

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22.08.2019 - Flughafen München (MUC)

Über drei Monate unerlaubt im Schengengebiet

Bundespolizisten am Flughafen München decken bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs täglich durchschnittlich weit mehr als zwanzig Straftaten auf. Darunter auch viele unerlaubte Aufenthalte und unerlaubte Einreisen. Quelle: Bundespolizei

Flughafen München – Anfang dieses Jahres war er aus seiner Heimat nach Italien gereist und hatte sich seither im Schengengebiet aufgehalten. Dies war ihm allerdings ohne Visum nur maximal drei Monate erlaubt.

Am Mittwochnachmittag (21. August) kassierte der 35-Jährige daher erst einmal eine Strafanzeige und musste 270 Euro bei der Bundespolizei hinterlegen, bevor er nach Hause fliegen durfte. Der Albaner war den Bundesbeamten bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle des Nachmittagsfluges vom Terminal 1 des Moos-Airports nach Pristina aufgefallen.

Der albanische Staatsangehörige sollte den Beamten erst auf den zweiten Blick negativ auffallen. Er wollte nach Pristina. Bei der Passkontrolle schien erst alles in Ordnung zu sein.

Erst bei näherem Hinsehen fiel den kontrollierenden Bundespolizisten auf, dass der Mann bereits Anfang Januar dieses Jahres in Italien eingereist war und seither das Schengengebiet offenbar nicht mehr verlassen hatte.

Albanischen Staatsangehörigen ist die Einreise ins und der Aufenthalt im Schengengebiet zu touristischen oder Geschäftszwecken für bis drei Monate pro Halbjahr mit einem gültigen Reisepass erlaubt. Wollen sie länger bleiben oder gar arbeiten, benötigen sie eine entsprechende Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. Eine solche konnte der 35-Jährige den Bundespolizisten bei der Kontrolle am Münchner Flughafen nicht vorlegen.

Näher nachgefragt, gab der Mann aus dem Balkan auch zu, im Januar nach Italien gereist und im Anschluss an seinen Italienaufenthalt vor etwa dreißig Tagen mit dem Bus aus dem Mittelmeerstaat direkt nach Deutschland gekommen zu sein. Hier habe er seine Frau besucht und sei jetzt wieder auf dem Weg in seine Heimat.

Eine gesonderte Aufenthaltserlaubnis habe er nie beantragt. Zumindest die letzten dreißig Tage, die der Mann sich im Bundesgebiet aufgehalten hat, und seine Einreise ins deutsche Hoheitsgebiet sind in Deutschland strafbewährt.

Daher musste der 35-Jährige sich nun erst einer Strafanzeige wegen unerlaubter Einreise ins und unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet stellen und bei den Bundespolizisten 270 Euro zur Sicherung des Strafverfahrens hinterlegen, bevor er das Flugzeug in seine Heimat besteigen durfte.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München


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