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Bild: Archiv - Bundespolizeiinspektion Flughafen München
Ein Geschäftsmann aus Singapur wollte gestern morgen (23. August) aus geschäftlichen Gründen nach Deutschland einreisen. Beamte der Bundespolizei überprüften den visumsfreien Passagier und stellten fest, dass er in der Vergangenheit bereits mehrfach unerlaubt in das Schengengebiet eingereist war. Er musste eine hohe Sicherheitsleistung für das zu erwartende Strafverfahren leisten und anschließend seinen Heimweg antreten.
Als der singapurische Geschäftsmann gestern an der polizeilichen Einreisekontrolle des Münchner Flughafens stand, hatte er sich den Verlauf seiner Geschäftsreise sicher anders vorgestellt. Bei der Überprüfung seines Passes stellten die kontrollierenden Beamten fest, dass der 61-jährige in den letzten Monaten bereits mehrfach in das Schengengebiet gereist war. Singapurische Staatsangehörige sind zwar visumfrei, dürfen sich aber maximal 90 Tage in insgesamt 180 Tagen in den Schengenstaaten aufhalten. Diesen Zeitraum hatte der Mann nach Auswertung seines Reisepasses bereits mehrfach überschritten. Der zuständige Staatsanwalt erhob eine Sicherheitsleistung für das zu erwartende Strafverfahren in Höhe von 5.200 Euro.
Der Geschäftsmann konnte davon allerdings nur 2.600 Euro zahlen. Nicht nur, dass der Reisende damit seine gesamte Barschaft los war, aufgrund der überschrittenen Zeit durfte er nicht einreisen und muss am 24. August die Rückreise in sein Heimatland antreten. Mit im Gepäck hat der Mann außer einer Quittung für die Sicherheitsleistung auch eine Anzeige wegen mehrfacher unerlaubter Einreise und Aufenthaltes.
Auf einem Flug der Lufthansa von München Richtung Amerika kam es zu einem unerwarteten Zwischenfall: Noch vor dem Atlantik musste die Besatzung umgehend einen Sinkflug einleiten.