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Informationen rund um den Flughafen München

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26.09.2016 - Flughafen München (MUC)

Diebstahl und Haftbefehle am Flughafen München

Bild: Archiv - FMG

Am Samstag stellten Beamte der Bundespolizei am Münchner Flughafen einen Dieb, nachdem dieser eine größere Anzahl an Zigaretten aus einem Duty-Free Shop gestohlen hatte. Der Mann wurde zur weiteren Bearbeitung an die Landespolizei übergeben.

Tags darauf wurde einem Deutschen eine zurückliegende Beleidigung zum Verhängnis. Bei seiner Einreise meldete der Fahndungscomputer einen bestehenden Haftbefehl wegen eben dieser Tat. Da der Reisende die Strafe nicht zahlen konnte, wurde er ins Gefängnis eingeliefert. Dass man in öffentlichen Verkehrsmitteln besser einen Fahrschein hat, musste ein Osteuropäer bei der Einreise am Flughafen feststellen: auch gegen ihn bestand ein Haftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen. Allerdings konnte ein Bekannter die geforderte Summe am Münchner Ostbahnhof begleichen, so dass der Gesuchte die Wache am Flughafen als freier Mann verlassen konnte.

Den Begriff "Duty-Free" übersetzte ein 45-jähriger Rumäne wohl zu frei, als er sich in einem gleichnamigen Shop am Flughafen München am Samstag (24. September) kräftig bediente. Ein Zeuge beobachtete den Vorgang und informierte die Bundespolizei im Terminal 1. Die sofort eingesetzte Streife konnte den Mann nach kurzer Fahndung auf der Herrentoilette des Abflugterminals stellen.

Die Beamten staunten bei der Durchsuchung nicht schlecht, kamen doch mehrere Stangen Zigaretten im Gesamtwert von 1.200 Euro zum Vorschein. Einen Kaufbeleg konnte der Mann nicht vorweisen. Nach Festnahme des Mannes und Sicherstellung des Diebesgutes wurde er zur weiteren Bearbeitung an die für solche Delikte zuständige Landespolizei übergeben. Das Strafverfahren wird von dort aus eröffnet.

Dass auch vermeintlich einfach gelagerte Delikte schnell zu massiven Problemen führen, musste am Sonntag (25. September) ein 25-jähriger Deutscher feststellen. Als er aus Jeddah kommend am Flughafen München einreisen wollte, stoppten ihn Beamte der Bundespolizei. Der Grund war ein von der Staatsanwaltschaft Wuppertal ausgestellter Haftbefehl wegen Beleidigung. Der Reisende hatte die Wahl zwischen 969 Euro Strafe oder ersatzweise 54 Tage Haft.

Da der junge Mann nicht in der Lage war, die geforderte Geldstrafe zu begleichen, wurde er von den Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim eingeliefert. Ähnliches erlebte am Sonntagabend ein 48-jähriger Slowake, der aus Moskau kommend im Fahndungsnetz der Bundespolizei hängen blieb. Bei der Überprüfung seiner Personalien wies der Polizeicomputer einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Erschleichen von Leistungen aus.

Das Schwarzfahren so teuer würde, hatte der Slowake wohl nicht erwartet: er sollte 40 Tage ins Gefängnis oder ersatzweise knapp 900 Euro Strafe zahlen. Da der Mann das Geld selber nicht hatte, sprang für ihn ein Bekannter ein, der den geforderten Betrag bei der Bundespolizei am Münchner Ostbahnhof einbezahlte. Nach Eingang der Zahlung durfte der Osteuropäer die Wache als freier Mann verlassen.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Flughafen München


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