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Bild: Archiv - Bundespolizeiinspektion Flughafen München
Flughafen München
Am Donnerstag (20. Oktober) haben Bundespolizisten zwei mit Haftbefehl gesuchte Männer festgenommen. Die Beiden hatten es wohl erst mit den deutschen Gesetzesbestimmungen nicht so genau genommen und auch die folgenden Richtersprüche ignoriert. Daher hat die bundesdeutsche Justiz die Polizeibehörden mit der Suche nach den Straftätern beauftragt.
Am Vormittag zogen Bundespolizisten einen 27-Jährigen Schweizer bei seiner Ausreise nach Bukarest aus dem Verkehr. Der Eidgenosse war bereits im November 2011 vom Amtsgericht Konstanz wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 900 Euro Geldstrafe oder 60 Tagen Ersatzhaft verurteilt worden. Nachdem der Verurteilte sich aber der Strafverfolgung entzogen hatte, hatte ihn die Staatsanwaltschaft Konstanz im März des darauffolgenden Jahres zur Festnahme ausgeschrieben. Bundespolizisten haben den Mann aus der Alpenrepublik jetzt am Münchner Flughafen verhaftet. Der Festgenommene konnte zwar die geforderte Geldstrafe bezahlen, stolze 330 Euro an Verfahrenskosten blieb er der Justiz in Baden Württemberg aber weiterhin schuldig. Dennoch konnte er dem Gefängnis entgehen und durfte seine Reise fortsetzen.
Ein 37-Jähriger Wahl-Österreicher lief den Bundesbeamten am Abend bei seiner Ausreise nach Muskat in die Arme. Der gebürtige Sri Lanker war der bayerischen Justiz nach einer Verurteilung im September letzten Jahres wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch das Ebersberger Amtsgericht 1.580 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 31 Tage Haft schuldig geblieben. Den bayerischen Richterspruch hatte der in Oberösterreich wohnhafte Mann wohl genauso wenig ernst genommen wie die Verkehrsregeln in Deutschland. Daher hatte ihn die Staatsanwaltschaft München II im März dieses Jahres mit Vollstreckungshaftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben. Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten am Münchner Airport jetzt.
Nachdem der Festgenommene die noch offene Geldstrafe plus Verfahrenskosten in Höhe von 73,50 Euro bei den Bundespolizisten am Moos-Airport eingezahlt hatte, durfte der Asiate die Wache auch wieder verlassen und seinen Flug über den Oman in sein Geburtsland antreten.
Freisinger Schöffengericht ist davon überzeugt, dass ein Lagerarbeiter Computerzubehör im Wert von 134.000 Euro gestohlen hat, und verurteilt ihn zu drei Jahren Haft.
Schreck für 58 Passagiere am Münchner Flughafen: Wegen eines Zwischenfalls in der Luft musste eine Iberia-Maschine kurz nach dem Start wieder zum Airport umkehren.