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Informationen rund um den Flughafen München

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24.10.2016 - Flughafen München (MUC)

Abwechslungsreiches Wochenende bei der Bundespolizei am Münchner Flughafen

Bild: Archiv - Flughafen München GmbH

Flughafen München

Der Job bei der Bundespolizei im Erdinger Moos ist nicht langweilig, das hat sich vergangenes Wochenende (21. Oktober) wieder einmal bestätigt. Die Bundespolizisten hatten es unter anderem mit Reisenden ohne gültige Visa, Passagieren mit gefälschten Dokumenten, Asylsuchenden und mit Haftbefehl gesuchten Männern und Frauen zu tun. Ein Rumäne war sogar von Interpol gesucht worden.

Am Freitag liefen den Bundesbeamten eine 30-jährige Türkin und eine gleichaltrige Serbin jeweils bei ihrer Ausreise in ihre Geburtsländer in die Arme. Die beiden Frauen hatten zwar Aufenthaltsbescheinigungen anderer Schengenstaaten; diese waren für Deutschland aber nicht gültig.
Tags darauf stoppten die Grenzpolizisten fünf Fluggäste ohne gültige Visa. Eine 57-jährige Iranerin, ein 64-jähriger Saudi-Araber und eine 26-jährige Serbin fielen den Beamten bei ihren Ausreisen in ihre Heimatländer auf. Sie hatten sich zu lange im Schengengebiet aufgehalten, ihre Visa waren abgelaufen. Zwei Ukrainerinnen (43 und 32), die eine unterwegs nach Nizza, die andere nach Zürich, hingegen hatten sich ihre Visa unter Vorspiegelung falscher Tatsachen beziehungsweise Reiseabsichten erschlichen.

Am Sonntag zogen die Bundespolizisten zwei Afrikaner kurzzeitig aus dem Verkehr. Ein 32-jähriger Nigerianer, unterwegs von Neapel nach Vancouver, und eine 28-jährige Angolanerin, unterwegs von Lissabon nach New York, waren mit abgelaufenen Schengenvisa unterwegs.
Alle neun Passagiere durften aber nach kurzen Zwangsaufenthalten bei der Münchner Bundespolizei mit Strafanzeigen im Gepäck ihre Reisen fortsetzen.
Ein 23-jähriger Albaner scheiterte mit seiner gefälschten Carta d'Identità bereits am Check-In nach London. Das dort eingesetzte Airline-Personal schöpfte ob des Dokuments Verdacht und alarmierte die Bundespolizei. Die hinzugeeilten Beamten stellten schnell fest, dass der Verdacht der Airline-Mitarbeiter richtig war und nahmen den Möchtegern-Italiener mit zur Wache. Er habe sich Arbeit und ein besseres Leben in England erhofft. Stattdessen muss der Albaner jetzt mit einer Strafanzeige im Gepäck wieder zurück in seine Heimat fliegen.

Weitere neun Fluggäste baten am Freitag bei der Bundespolizei um Asyl.
Eine 16-jährige Afghanin fiel den Beamten bei ihrer Ankunft aus Athen auf. Die Jugendliche versuchte mit der bulgarischen Identitätskarte einer anderen Person, ihre wahre Identität zu verschleiern. Die Polizisten ließen sich aber nicht täuschen und nahmen das Mädchen mit zur Wache. Dort bat sie um Asyl.
Auf einem anderen Flug aus Athen entdeckten die Beamten eine 19-jährige Irakerin, die erfolglos mit einem gefälschten deutschen Reisepass über ihre wahre Identität hinwegtäuschen wollte. Außerdem fanden die Polizisten bei der Frau noch eine gefälschte rumänische Identitätskarte. Die Dokumente hatte die Irakerin in Athen angeblich mit Hilfe ihres dort lebenden Bruders gegen Bezahlung von 3.500 Euro von einem Unbekannten erhalten. Auch die junge Irakerin suchte Schutz in Deutschland.

Später sollten den Bundesbeamten eine 22-jährige Frau und zwei 22 und 29 Jahre alte Männer aus Eritrea bei deren Ankunft aus Italien ins Netz gehen, die jeweils mehrere hundert Euro für gefälschte italienische Dokumente und Flugtickets von Mailand nach München an einen Sudanesen bezahlt hatten. Die Eritreer baten um Asyl in Deutschland.

Eine vierköpfige türkische Familie nutzte auf ihrem Weg von Belgrad nach Kiew den Flugzeugwechsel am Münchner Airport, um hier um Schutz vor Verfolgung in ihrem Heimatland zu suchen. Sie seien aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Gülen-Bewegung in der Türkei nicht mehr sicher. Aufgrund seines Schutzersuchens schickten die Bundespolizisten den 31-jährigen Familienvater zusammen mit seiner 30-jährigen Frau, der fünfjährigen Tochter und dem einjährigen Sohn in die Erstaufnahmeeinrichtung in München.
Am Samstag baten eine 26-jährige Eritreerin und ein 30-jähriger Landsmann die Beamten um Asyl, nachdem diese sie bei ihrer Ankunft aus Mailand ohne Papiere erwischt hatten. Die beiden erzählten, sie seien über Libyen auf dem Seeweg nach Italien und von dort weiter nach Deutschland geschleust worden. Dafür seien jeweils 500 Euro an einen Unbekannten geflossen.

Später am Tag fiel den Grenzpolizisten ein 22-jähriger Inder bei der Einreisekontrolle des Fluges aus Kiew auf. Der junge Mann hatte zwar ein gültiges Visum, seine Geschichte war aber alles andere als plausibel. Als die Beamten nachhakten, gab er schließlich zu, das Visum unter Angabe falscher Tatsachen und mit Hilfe eines Schleusers beantragt zu haben. Diesem habe er für seine Dienste 2.000 US-Dollar bezahlt. Sein einziges Ziel sei gewesen, in Deutschland Asyl zu beantragen; was er dann auch tat.

Am Sonntag fischten die Bundespolizisten einen 44-jährigen Afghanen bei seiner Ankunft aus Athen ab. Ein dort eingesetzter deutscher Bundespolizist hatte seinen Münchner Kollegen den Tipp gegeben, dass sich auf dem besagten Flug ein Passagier mit vermutlich gefälschten bulgarischen Dokumenten befinde. Den Münchner Bundespolizisten erzählte der Afghane dann, er habe die Papiere zusammen mit dem Flugticket für 3.000 Euro von einem Schleuser erhalten. Er wolle Asyl in Deutschland beantragen.
Die Bundespolizisten leiteten schließlich alle Asylsuchenden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zuständigkeitshalber weiter ans Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nur die jugendliche Afghanin übergaben sie in die Obhut des Jugendamtes Erding.

Zu den Passagieren mit gefälschten, erschlichenen oder gar ganz ohne Dokumente gesellten sich am Samstag und Sonntag noch vier mit Haftbefehl gesuchte Reisende.
Eine 52-jährige Holländerin war der deutschen Justiz nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht in Leipzig wegen Erschleichens von Leistungen bis dato 320 Euro oder ersatzweise 25 Tage Haft schuldig geblieben. Die Frau entschied sich nach ihrer Festnahme am Moos-Airport, den offenen Geldbetrag zu bezahlen und durfte danach die Wache der Bundespolizei auch wieder verlassen.

Ein 37-jähriger Deutscher fiel Beamten in Zivil auf, als er im S-Bahnbereich versuchte, Fahrkarten zu verkaufen. Als die Beamten den Ticketverkäufer kontrollierten, entdeckten sie zwei Haftbefehle. Die Nürnberger Staatsanwaltschaft suchte nach dem Mann einmal mit Vollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen und einmal mit Sicherungshaftbefehl, weil der 37-Jährige nach einer früheren Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Auf richterliche Entscheidung muss der Festgenommene jetzt die nächsten drei Monate in der Münchner Justizvollzugsanstalt verbringen.

Ein 29-jähriger Russe ging den Bundespolizisten bei seiner Ankunft aus Moskau ins Netz. Er hatte sich nach einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr der Strafverfolgung entzogen; war der Münchner Justiz knapp 2.010 Euro oder 45 Tage Ersatzhaft schuldig geblieben. Da er nach seiner Festnahme selbst den geforderten Geldbetrag nicht aufwenden konnte, musste ihn seine Ehefrau vor dem Gefängnis bewahren. Die Dame zahlte den geschuldeten Geldbetrag bei den Bundespolizisten auf der Wache ein. So konnte Ihr Gatte diese dann auch als freier Mann wieder verlassen.

Sogar mit internationalem Haftbefehl gesucht war ein Rumäne, der den Grenzbeamten bei seiner Ankunft aus Chisinau in die Arme lief. Die us-amerikanische Justiz suchte über Interpol nach dem 41-Jährigen. Er soll in den USA gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen haben. Der Rumäne soll seit elf Jahren einen florierenden Handel mit Anabolika betreiben, die verbotenen Substanzen aus Osteuropa in die USA schmuggeln. dafür erwartet ihn in den USA eine lebenslängliche Haftstrafe. Der Festgenommene muss jetzt in Haft das durch die Generalstaatsanwaltschaft beim Münchner Oberlandesgericht betriebene Auslieferungsverfahren abwarten.

Mit einer rabiaten 60-Jährigen hatten es Bundespolizisten im Terminal 2 am Sonntagnachmittag zu tun. Die Polin hatte am Samstag während des Check-Ins zu ihrem Flug erhebliche gesundheitliche Probleme bekommen und musste in eine Klinik im Flughafenumland gebracht werden. Von dort büchste sie aber wieder aus und versuchte ihr Glück am Check-In erneut. Die Airline wollte die Frau aber ohne Flugtauglichkeitsbescheinigung nicht mitnehmen und schickte sie wieder weg. Am Sonntagmittag dann kam die 60-Jährige ohne Boardingpass zur Fluggastkontrolle im Terminal 2. Als die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma sie abwiesen, wurde sie äußerst aggressiv. Auch hinzugerufene Bundespolizisten konnten die Frau nicht beruhigen. Ganz im Gegenteil, die Polin griff die Beamten sogar an. Also mussten die Polizisten die Frau zu Boden bringen und fesseln, wobei sich ein Bundespolizist leicht an der Schulter verletzte. Ein hinzugerufener Arzt wies die Aggressive schließlich ins Bezirkskrankenhaus München-Haar ein. Auf dem Weg dorthin musste sich die Polin von Beamten der bayerischen Landespolizei begleiten lassen.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Flughafen München


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