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Auch das Hinweisschild ist schon angebracht. Unter anderem werden die betreffenden Reisenden so vor Ort auf die Möglichkeit der automatisierten Kontrolle hingewiesen.
Flughafen München
Das automatisierte Grenzkontrollsystem EasyPASS hat sich mittlerweile an den großen deutschen Flughäfen etabliert und wird von den Reisenden vor allem am Münchner Flughafen sehr gut angenommen. Einziger Pferdefuß; das System kann bis dato eigentlich nur von EU-Staatsangehörigen genutzt werden. Damit soll jetzt Schluss sein. Seit heute (9. Januar) ermöglicht eine Softwareaktualisierung auch die Kontrolle von Drittstaatsangehörigen, allerdings erst einmal nur an der Ausreisekontrolle im Terminal 2 und nur für einen limitierten Personenkreis.
Im Februar 2014 konnte die Bundespolizei in enger Zusammenarbeit mit der Flughafen München Gesellschaft den Fluggästen im Erdinger Moos mit dem automatisierten Grenzkontrollsystem EasyPASS eine Neuerung und damit mehr Komfort und Zeitersparnis im Reiseverkehr anbieten. Allerdings konnten bis dato praktisch nur EU-Bürger von den Vorteilen, die EasyPASS bietet, profitieren. Schon von Anfang an aber war die Idee, dass alle Reisenden in den Genuss dieser Vorteile kommen sollen. Nun ist dank einer Softwareaktualisierung ein großer Schritt in diese Richtung gelungen.
Nach umfangreichen Tests erprobt die Bundespolizei diese neue Funktion ab heute im Wirkbetrieb, um die Auswirkungen auf den Grenzkontrollprozess zu ermitteln.
Insbesondere soll im Rahmen der Erprobung auch beurteilt werden, für welche Staatsangehörige das System endgültig geöffnet werden kann. Zunächst wird die Bundespolizei ihre EasyPASS-Anlage im nördlichen Bereich der grenzpolizeilichen Ausreisekontrollstelle im Terminal 2 für Staatsangehörige Australiens, Chiles, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Monacos, Neuseelands und der USA freigegeben.
Diesem Personenkreis wird die Möglichkeit eröffnet, die genannte EasyPASS-Anlage - ausschließlich zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle - analog zu Bürgern der Europäischen Union, des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz zu nutzen. Einziger Unterschied zu Bürgern der EU, des EWR und der Schweiz ist, dass am Nachfolgearbeitsplatz durch einen Bundespolzisten die noch ausbleibenden Elemente der Grenzkontrolle wie die Feststellung des Aufenthaltszeitraumes oder die Stempelung des Reisedokumentes erfolgen. Erst im Anschluss daran ist die Grenzkontrolle für die Drittstaatsangehörigen beendet und der betreffende Reisende kann den Kontrollbereich verlassen.
So verspricht sich die Bundespolizei am Münchner Flughafen noch kürzere Kontrollzeiten und damit verbunden mehr Komfort für die Reisenden.
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