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Informationen rund um den Flughafen München

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27.03.2017 - Flughafen München (MUC)

Arbeitgeber zahlt Strafe - Reisende wiedersetzen sich Polizeibeamten

Bild: Archiv - Patrick Mathieu

Flughafen München

Gleich zweimal schlug der Fahndungscomputer am vergangenen Freitag Abend (24. März) bei einem 44-jährigen Polen an.
Er war auf dem Weg nach Dublin, als im Bundespolizisten zwei Haftbefehle präsentierten. Im März 2016 verurteilte das Amtsgericht München den Mann zu 40 Tagen Haft oder ersatzweise zu 1.200 Euro Geldstrafe wegen Betruges.

Im Januar 2015 beging er eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die ihn 90 Euro gekostet hätte. Da der Osteuropäer weder auf das Schreiben der Bußgeldstelle noch das Urteil des Amtsgerichts München reagierte, kam es, wie es kommen musste: Die Bußgeldstelle erwirkte bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf eine Erzwingungshaft von vier Tagen und die Staatsanwaltschaft München I einen Vollstreckungshaftbefehl für die Betrugsgeschichte. Unterm Strich sah die Rechnung, die die Bundespolizisten präsentierten, wie folgt aus: Staatsanwaltschaft Deggendorf: Geldbuße plus Kosten 131,50 Euro oder vier Tage Haft, Staatsanwaltschaft München I: Geldstrafe plus Kosten 1.352 Euro oder 40 Tage Haft. Macht zusammen 1.483,50 Euro oder 44 Tage Haft.
Da der Reisende kein Geld hatte, drohte ihm die Einlieferung ins Gefängnis, wenn er nicht einen äußerst großzügigen Arbeitgeber gehabt hätte. Dieser zeigte sich bereit, die gesamten Kosten zu übernehmen und seinen Arbeitnehmer auszulösen. Nachdem die Firma den Gesamtbetrag bei der Polizei in Paderborn eingezahlt hatte, konnte der Pole seine Reise Richtung Dublin antreten.

Bereits am späten Freitag Nachmittag reizten zwei russische Staatsbürger ihr Blatt voll aus. Als sie aus Moskau in München ankamen, hatten beide schon soviel dem Alkohol zugesprochen, dass eine Weiterreise nach Belgrad ausgeschlossen war. Der Kapitän des Anschlussfluges verweigerte wegen Sicherheitsbedenken einen Weitertransport der beiden 27- und 32-jährigen Russen, die offensichtlich auf dem Herflug viel zu tief in die Flasche geschaut hatten.

Selbst zum Umbuchen auf einen späteren Flug waren beide zu betrunken, sodass das Servicepersonal eine Streife der Bundespolizei um Hilfe bat. Nachdem die Bundespolizisten einen Platzverweis ausgesprochen hatten, ging es dann erst richtig los. Die Volltrunkenen wiedersetzten sich nicht nur körperlich sondern fingen auch an, die Uniformierten massiv verbal zu beleidigen. Dies brachte beiden einen nicht ganz freiwilligen Besuch auf der Wache der Bundespolizei mit anschließender Pusteübung ins Alkotestgerät ein. Beim Ersten ergab der Blutalkoholwert ca. 1,8 Promille, der Zweite verweigerte den Test.
Im Ergebnis wurden beide von der Weiterbeförderung ausgeschlossen und kassierten noch eine Strafanzeige wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Verletzt wurde während dieser Aktion keine der beteiligten Personen.


Am Samstag Morgen versuchte dann ein 55-jähriger Brite abseits des regulären Einsteigevorgangs durch eine verschlossene Gate-Zugangstür sich Zutritt zu dem Fluggerät zu verschaffen. Selbst nach Eintreffen der Streife der Bundespolizei ließ der Mann nicht von seinem Vorhaben ab und ignorierte jegliche Ansprache seitens der Polizeibeamten.
Da der Boardingvorgang nicht durchgeführt werden konnte, sprachen die Beamten einen Platzverweis aus und wollten die Personalien feststellen. Dagegen wehrte der Engländer sich in gar nicht so feiner englischer Art. Letztendlich musste der Mann, der am frühen Morgen aus Bombay gekommen war mit sieben Kollegen gewaltsam vom Gate entfernt werden und auf die Wache der Bundespolizei getragen werden.

Aufgrund des verwirrten Eindrucks, den der Mann bei den eingesetzten Kräften hinterließ und seiner gesamten Verhaltensweise wurde der medizinische Dienst hinzugerufen. Der Arzt wies den Mann ins Krankenhaus ein, da nach der Untersuchung eine Eigen- und Fremdgefährdung nicht auszuschließen war. Zwei Polizeibeamte sowie der Engländer zogen sich leichte Verletzungen zu

Auch hier folgt die Strafanzeige wegen Widerstandes auf den Fuß.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Flughafen München


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