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12.01.2018 - Flughafen München (MUC)

Acht Haftbefehle an einem Vormittag vollstreckt

Bundespolizisten am Münchner Airport nahmen am Donnerstagvormittag innerhalb weniger Stunden vier mit acht Haftbefehlen gesuchte Reisende fest.

Die Bundespolizei im Erdinger Moos zieht tagtäglich Reisende aus dem Verkehr, die mit Haftbefehlen gesucht werden. Das ist nichts Ungewöhnliches für die Grenzpolizisten.

Gestern (11. Januar) aber sind innerhalb weniger Stunden gleich vier von der deutschen Justiz gesuchte Personen ins Visier der Bundespolizei geraten. Einer davon schleppte sogar fünf offene Haftbefehle mit sich herum.

Bundespolizisten haben die vier Männer festgenommen und anschließend der Strafverfolgung zugeführt. Zwei Deutsche und ein Kubaner konnten ihre Strafen bezahlen, der Türke mit den fünf Haftbefehlen im Gepäck musste aus Istanbul angekommen die Weiterreise ins Landshuter Gefängnis antreten.

Gleich am frühen Morgen ging den Bundesbeamten ein 23-jähriger Deutscher bei der Ausreisekontrolle des Fluges nach Newark ins Netz. Der junge Mann ist seit letztem Jahr von der Staatsanwaltschaft München I mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht worden.

Der gebürtige Münchner war der Justiz seiner Geburtsstadt nach einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr knapp 1.000 Euro schuldig geblieben. Er hatte den Richterspruch wohl ebenso wenig ernst genommen, wie zuvor die deutschen Verkehrsregeln.

Bei der Bundespolizei bezahlte der Festgenommene seine Schulden dann doch und durfte daher die Wache auch wieder verlassen.

Am frühen Vormittag zogen die Bundesbeamten einen Türken aus dem Verkehr, als der Mann aus Istanbul in München ankam. Wie sich herausstellen sollte, war der bei der Kontrolle aufgetauchte Vollstreckungshaftbefehl erst der Anfang.

Bei näherem Hinsehen entdeckten die Polizisten fünf offene Haftbefehle und zwei Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung, alle wegen Betrugsdelikten.

Zweimal war der 36-Jährige bereits in München verurteilt worden, hatte danach aber wohl gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Daher suchte die Justiz in der bayerischen Landeshauptstadt mit Sicherungshaftbefehlen nach dem Missetäter. In drei weiteren Fällen laufen die Ermittlungen noch.

Anscheinend war der gebürtige Deggendorfer aber untergetaucht, bevor die Justiz seiner habhaft werden konnte. Also hatten die Gerichte in Erding, München und Landshut jeweils einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Verschwundenen ausgestellt.

Des Weiteren sollten die Beamten herausfinden, dass die Justizbehörden in Landshut und München auch noch mit dem Ziel der Aufenthaltsermittlung nach dem 36-Jährigen fahndeten. Diese Ausschreibungen sind aber jetzt wohl hinfällig, da der Mann im Auftrag des Erdinger Haftrichters seit gestern eine staatliche Unterkunft in der Landshuter Justizvollzugsanstalt bewohnt.

Die kriminelle Karriere des Türken hatte offensichtlich schon vor ein paar Jahren begonnen und ist vermutlich auch noch nicht beendet. Zumindest stammen die ersten Fahndungsnotierungen bereits aus dem Jahr 2008, die letzten von Ende 2017.

Etwa eine Stunde nach dem Türken verfing sich ein weiterer Betrüger bei der Kontrolle des Fluges aus Varadero im Fahndungsnetz der Bundespolizei. Der Kubaner war im Jahre 2016 wegen Betrugs vom Amtsgericht in Stuttgart zu 2.400 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 120 Tagen Haft verurteilt worden.

Da der 50-Jährige sich anschließend offensichtlich der Strafverfolgung entzogen hatte, schrieb die Staatsanwaltschaft in der Schwabenmetropole den Mann mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme aus. Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten am Münchner Airport gestern.

Nachdem der Festgenommene den offenen Geldbetrag selbst nicht begleichen konnte, musste seine Verlobte aus Kiel in die Bresche springen. Die Frau zahlte den geforderten Betrag bei der Justizvollzugsanstalt der Landeshauptstadt im hohen Norden ein und löste damit ihren Liebsten im Süden aus.

Kurz vor Mittag sollte einen 54-jährigen Deutschen das gleiche Schicksal ereilen, wie seinen Landsmann, den Türken und den Kubaner vor ihm.

Der gebürtige Berliner wurde seit letztem Jahr von der Münchner Justiz mit Erzwingungshaftbefehl gesucht. Er hatte sich zuvor offensichtlich vehement geweigert, mehrere Strafzettel zu bezahlen. Also griff die Justiz in der Bayernmetropole zum letzten Mittel.

Dieses verfehlte jetzt seine Wirkung nicht. Nachdem dem säumigen Zahler fünf Tage Haft drohten, entschied er sich auf der Wache der Bundespolizei dann doch, die geforderten 300 Euro an Bußgeldern zusammen mit 58 Euro Verwaltungskosten zu bezahlen.

So konnte er auch die Wache wieder verlassen und seinen geplanten Urlaubsflug nach Antalya in buchstäblich letzter Minute noch erreichen.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München


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