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Flughafen München - Bundespolizisten ziehen türkischen Bauarbeiter aus dem Verkehr
Bild: Archiv - Bundespolizeiinspektion Flughafen München
Er habe für eine polnische Firma auf Baustellen in Polen und Frankreich gearbeitet. Dass der Aufenthaltstitel, den die Firma ihm dazu übergeben hatte, gefälscht war, habe er nicht gewusst. Jetzt sei er ein paar Tage bei seiner Verlobten in Augsburg gewesen.
Im Gegensatz zu dem 36-Jährigen haben Bundespolizisten im Terminal 1 sehr wohl erkannt, dass die polnische Aufenthaltskarte eine komplette Fälschung war. Als die Beamten den Türken am Sonntagmittag (18. November) zur Ausreise nach Istanbul kontrollierten, hatte dieser besagtes Dokument zusammen mit seinem türkischen Reisepass vorgelegt. Seine Heimreise musste der 36-Jährige dann mit einer Strafanzeige im Gepäck und um 800 Euro ärmer antreten.
Bundespolizisten hatten den Türken im Terminal 1 des Münchner Flughafens bei der Ausreisekontrolle des Mittagsfluges nach Istanbul mit einer gefälschten polnischen Aufenthaltskarte erwischt und mit zur Wache genommen.
Bei der dortigen Vernehmung erzählte der 36-Jährige, er sei bei seiner Verlobten in Augsburg gewesen. Diese habe er im März übers Internet kennengelernt und seither des Öfteren besucht. Jetzt habe er wieder zurück in seine Heimat fliegen wollen. Das polnische Dokument habe er von einer polnischen Firma bekommen, für die er im Mai, Juni und Juli als Hilfsarbeiter auf Baustellen in Frankreich und Polen gearbeitet habe. Für den Aufenthaltstitel habe er über einen Freund, einen Mittelsmann, 500 Euro an das Unternehmen bezahlt. Anschließend habe man ihm die Karte in Warschau ausgehändigt. Nebenbei hatte der Mann den Ermittlern noch erzählt, dass er bei seiner Ersteinreise ins Schengengebiet einen abgelaufenen Reisepass benutzt hatte. Abschließend beteuerte er, er habe nicht gewusst, dass das Dokument gefälscht ist. Er wäre nie nach Deutschland gekommen, wenn er um die Fälschung gewusst hätte, ließ der Mann die Bundespolizisten wissen.
Da bekanntermaßen auch Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, zeigten die Bundesbeamten den 36-Jährigen dennoch wegen Urkundenfälschung, unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts an. Bevor der Türke dann seinen Flug an den Bosporus antreten durfte, musste er noch 800 Euro zur Sicherung des Strafverfahrens bei den Beamten hinterlegen.
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