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Nach abgelehntem Asylantrag untergetaucht - Bundespolizisten am Münchner Flughafen nehmen gesuchten Straftäter fest
Bild: Archiv - Bundespolizei Flughafen München
Kaum ein Jahr in Deutschland, war der 27-Jährige schon zum ersten Mal verurteilt worden. Nachdem die Behörden dann seinen Asylantrag abgelehnt hatten, war er untergetaucht. Gestern (9. September) ist er wieder aufgetaucht - aber wohl nicht wirklich freiwillig.
Bundespolizisten haben den mit Haftbefehl gesuchten Ostafrikaner festgenommen, nachdem die Behörden in Belgien ihn im Rahmen asylrechtlicher Vorschriften nach Deutschland geschickt hatten. Bei seiner Ankunft am Münchner Airport klickten die Handschellen. Jetzt sitzt er in der Münchner Haftanstalt.
Der Ostafrikaner war Anfang September 2016 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Bis heute ist noch nicht ganz klar, ob er Eritreer oder Äthiopier ist. Klar aber ist, dass der heute 27-Jährige ziemlich genau ein Jahr nach seiner Einreise von einem Richter am Amtsgericht Kempten wegen Trunkenheit im Verkehr zu 500 Euro Geldstrafe oder 50 Tagen Haft verurteilt worden war. Der äthiopische Eritreer hatte sich aber um den Richterspruch offensichtlich wenig gekümmert und war schließlich im letzten Jahr ganz von der Bildfläche verschwunden. Kurz zuvor hatte ihm die zuständige Ausländerbehörde die Abschiebung angedroht und die Allgäuer Justiz ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen ihn eingeleitet.
Der Ostafrikaner soll während eines Streits seinem Kontrahenten einen faustgroßen Stein an den Kopf geworfen haben. Also schrieb ihn die Staatsanwaltschaft in Kempten im Juli 2018 zum einen wegen der offenen Strafschuld aus der Verurteilung im Jahr 2017 mit Vollstreckungshaftbefehl, zum anderen im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mit Untersuchungshaftbefehl zur Festnahme aus. Folglich erfolgte der Suchauftrag für die Polizeibehörden.
Mittlerweile war der Gesuchte tatsächlich wieder aufgetaucht. Allerdings nicht bei den Behörden in Deutschland oder gar in seinem Heimatland, sondern in Belgien. Dort wollte der Ostafrikaner offensichtlich erneut Asyl beantragen.
Die belgischen Behörden haben den Mann schließlich gestern nach den Regeln des Dubliner Übereinkommens wieder nach Deutschland geschickt. Als die Bundespolizisten am Moos-Airport den Geflüchteten bei seiner Ankunft aus Brüssel in Empfang nahmen, fielen ihnen die Fahndungsnotizen ins Auge. Die Beamten nahmen den Mann fest und brachten ihn am späten Nachmittag auf richterliches Geheiß, unter anderem weil er den geforderten Geldbetrag nicht bezahlen konnte, in die Münchner Justizvollzugsanstalt.
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