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25.03.2020 - Flughafenregion

Herrmann zu den Stichwahlen der Kommunalwahl: Sonderleerung mit der Post vereinbart

Bild: Archiv - Bayerische Staatsregierung

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zu den Stichwahlen der Kommunalwahl: Wählerinnen und Wähler können Wahlbriefe noch bis Samstag 18:00 Uhr landesweit in alle Briefkästen der Deutschen Post einwerfen - Sonderleerung mit der Post vereinbart

Wählerinnen und Wähler, die am kommenden Sonntag an der Stichwahl teilnehmen, können ihren Wahlbrief noch bis zum Samstag, den 28. März, 18:00 Uhr, in einen der rund 19.600 Briefkästen der Deutschen Post in Bayern einwerfen. Die Post hat zugesagt, am Samstag nach 18.00 Uhr alle ihre Briefkästen in Bayern zu leeren, die Wahlbriefe in der Nacht in die Verteilzentren zu bringen und am Sonntag rechtzeitig vor 18:00 Uhr den jeweiligen Städten und Gemeinden zuzustellen. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mitgeteilt.

"Damit ist sichergestellt", so Herrmann, "dass jeder bis Samstag, 18.00 Uhr, bei der Post eingeworfene Wahlbrief auch rechtzeitig zugestellt wird und alle Wählerinnen und Wähler, die ihre Wahlunterlagen erst spät erhalten haben, trotzdem noch per Post wählen können." Natürlich sei es aber auch möglich, den Wahlbrief am Wahltag, Sonntag, den 29. März, bis 18:00 Uhr im Rathaus selbst einzuwerfen. Herrmann: "Der Gang zum Rathaus oder zum Briefkasten ist selbstverständlich auch während der geltenden Ausgangsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie möglich."

Die Stichwahlen finden wegen der Ansteckungsgefahr erstmals ausschließlich als Briefwahl statt. "Wir setzen trotz der aktuellen Corona-Pandemie auf eine rege Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen“, wiederholte Herrmann seinen Appell, an der Wahl teilzunehmen.

Um einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, werden die Stichwahlen ausschließlich per Briefwahl durchgeführt. Dadurch werden unmittelbare Kontakte zwischen Wählerinnen und Wählern in den Wahllokalen sowie mit den Mitgliedern der Wahlvorstände vermieden. Eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal ist am 29. März nicht möglich.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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