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Informationen rund um den Flughafen München

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19.10.2020 - Flughafen München

Zwei Flüge, zwei Reisende, vier Haftbefehle, zwei Zimmer in Stadelheim - Bundespolizisten verhaften gesuchte Diebe am Münchner Flughafen-

Bundesweit hat die Bundespolizei zum Beispiel im letzten Jahr tagtäglich fünfzig Haftbefehle vollstreckt.
Die Beamten im Erdinger Moos machen da keine Ausnahme. Fast täglich ziehen sie Reisende aus dem Verkehr, die mit Haftbefehlen gesucht werden; manchmal sogar mehrere Personen an einem Tag. So auch wieder am vergangenen Wochenende.

Am Freitag und am Sonntag haben die Grenzpolizisten jeweils einen von der deutschen Justiz gesuchten Dieb aus dem Verkehr gezogen. Am Freitag (16. Oktober) ist ein Deutscher und am Sonntag (18. Oktober) ein Grieche ins Visier der Bundesbeamten geraten.

Am Freitag zogen die Bundespolizisten einen 50-jährigen Deutschen aus dem Verkehr, als er aus Istanbul im Erdinger Moos ankam. Ein Amtsrichter in Ingolstadt hatte den gebürtigen Kasachen bereits im Februar 2018 wegen Diebstahls zu 1.200 Euro Geld- oder alternativ 120 Tagen Haftstrafe verurteilt.

Nachdem der Verurteilte aber offenbar den Richterspruch ebenso wenig ernst genommen hatte, wie zuvor die Eigentumsrechte Fremder, und sich augenscheinlich ins Ausland abgesetzt hatte, hatte ihn die Staatsanwaltschaft in der Donaustadt mit Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben.

Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten im Erdinger Moos jetzt und nahmen den Gesuchten fest. Nachdem der Festgenommene die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, musste er die Weiterreise in die Münchner Haftanstalt antreten, wo er nun die nächsten vier Monate eine Zelle bewohnen wird.

Am Sonntag verfing sich ein 34-jähriger Grieche im Fahndungsnetz der Bundespolizei. Der Hellene musste am Moos-Airport seine Reisepläne kurzfristig ändern. Angekommen aus Thessaloniki wollte der 34-Jährige eigentlich weiter nach Tiflis fliegen. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle haben Bundespolizisten seine Reisepläne allerdings zunichtegemacht.

Sie entdeckten nämlich gleich drei Haftbefehle, ausgestellt auf den Kontrollierten. Das erste Mal war der Mann im Jahr 2013 verurteilt worden. Damals hatte ein Amtsrichter in Dortmund ihn des besonders schweren Falls des Diebstahls in drei Fällen schuldig gesprochen und zu insgesamt zehn Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.

Zwei weitere Urteile stammen aus Baden-Württemberg. Im Jahr 2015 hat ein Richter am Stuttgarter Landgericht den damals wegen schweren Bandendiebstahls Angeklagten zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Im Jahr darauf sollte am Amtsgericht in der Schwabenmetropole gegen den Straftäter ein Urteil wegen Körperverletzung fallen. Sechs Monate Haft sollten es dieses Mal sein.

Im April 2017 war der Grieche direkt aus der Haft schließlich in seine Heimat abgeschoben, die Strafen unter der Bedingung, er möge Deutschland nicht wieder betreten, ausgesetzt worden. Nun, nachdem er entgegen dieser Auflage wieder in Deutschland aufgetaucht ist, muss er den Rest seiner Gefängnisstrafen in einer Gesamthöhe von knapp eineinhalb Jahren in München-Stadelheim absitzen.

Bildunterschrift:
Bundesweit hat die Bundespolizei zum Beispiel im Jahr 2019 tagtäglich fünfzig Haftbefehle vollstreckt. Auch die Beamten am Münchner Airport tragen zu dieser Zahl ihren Teil bei. Sie nehmen am Tag im Schnitt zwei bis drei mit Haftbefehl gesuchte Reisende fest und führen diese der Strafverfolgung zu. Am Wochenende mussten ein 50-Jähriger und ein 34-Jähriger ins Gefängnis weiterreisen.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München


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