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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. Februar 2021
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, zum 1. März folgende Maßnahmen in Kraft zu setzen:
Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte werden ab dem 1. März landesweit unter den gleichen Bedingungen wieder zugelassen, die für die bereits jetzt ausnahmsweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten. Das bedeutet insbesondere Zutrittsbegrenzungen auf einen Kunden je 10 m² für die ersten 800 m² Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m².
Ab dem 1. März werden neben dem Friseurgewerbe und unter gleichen Bedingungen weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe wieder geöffnet, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege). Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt (Gesichtspflege).
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, wird ab dem 1. März in Musikschulen Einzelunterricht wieder ermöglicht. Dabei ist der Mindestabstand zu wahren und – soweit das für das betreffende Musikinstrument möglich ist – von Schülern und vom Personal Maske zu tragen.
Sobald Landkreise oder kreisfreie Städte die Inzidenzschwelle von 100 erneut überschreiten, sind sie nach geltendem Recht verpflichtet, die neue Inzidenz „unverzüglich“ bekannt zu machen. Das bedeutet in der Praxis, dass diese Bekanntmachung binnen 24 Stunden zu erfolgen hat (Karenztag). Ab dem auf den Karenztag folgenden Tag findet dann dort nur noch Distanzunterricht statt und sind die Kitas geschlossen.
Das Marktforschungsinstitut des IVD Süd hat den traditionellen RegionalReport für den Wohnimmobilienmarkt im Münchner Umland vorgestellt. Der Bericht analysiert die aktuelle Marktlage in den Landkreisen.
Heiko Teggatz, geboren am 13.11.1972 in Itzehoe, ist Vorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft und seit 2000 freigestelltes Mitglied im Bundespolizeihauptpersonalrat beim BMI.
Ein neues E-Bus-Depot mit 50 Ladestationen ist jetzt am Flughafen München in Betrieb gegangen. Geplant und errichtet wurde das Depot von AeroGround Flughafen München GmbH und SBRS GmbH, einer Tochtergesellschaft der Shell.