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Informationen rund um den Flughafen München

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10.06.2021 - Flughafen München (MUC)

Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan beginnt

Quelle: Regierung von Oberbayern

Die Regierung von Oberbayern erstellt als zuständige Behörde einen Lärmaktionsplan für den Großflughafen München. Ziel dieser Planung ist es, Lärmprobleme zu erkennen und deren Auswirkungen zu regeln.

In der zweiten Mitwirkungsphase können Bürgerinnen und Bürger nun den Entwurf des Lärmaktionsplans einsehen und dazu Stellung nehmen. Mit der Lärmaktionsplanung setzt die Regierung die Richtlinie der EU zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm um.

Die Grundlage für den Lärmaktionsplan-Entwurf bilden die Rückmeldungen aus der ersten Mitwirkungsphase. Vom 07. August bis 21. September 2020 erhielt die Öffentlichkeit Gelegenheit, auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern zielgerichtete Fragen zum Lärmaktionsplan für den Großflughafen München zu beantworten. Die eingegangenen Antworten zu den Online-Fragebögen sowie die ergänzend vorgebrachten schriftlichen Stellungnahmen wurden erfasst und bewertet.

Vom 11. Juni bis 28. Juli 2021 kann der Entwurf des Lärmaktionsplans für den Großflughafen München auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern eingesehen und heruntergeladen werden. Zudem liegt der Entwurf auch bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München aus.

Aufgrund der Corona-Pandemie bittet die Regierung von Oberbayern die Bürgerinnen und Bürger allerdings soweit möglich auf persönliche Besuche zu verzichten und den Lärmaktionsplan-Entwurf online einzusehen.

Stellungnahmen und Anregungen zur Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München können bis einschließlich 28. Juli 2021 per E-Mail (laermaktionsplanung@reg-ob.bayern.de) oder postalisch (Postanschrift: Regierung von Oberbayern, 80534 München) unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung Flughafen München“ eingereicht werden. Die Regierung von Oberbayern wird diese unter Beteiligung der zuständigen Behörden und Stellen prüfen und im Rahmen eines sich anschließenden Abwägungsprozesses würdigen.

Die Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München bezieht sich ausschließlich auf die zwei vorhandenen Start- und Landebahnen.

Quelle: Regierung von Oberbayern


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