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Informationen rund um den Flughafen München

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25.11.2021 - Flughafen München (MUC)

Die Urlaubskasse schon vor der Ausreise geschröpft

Man weiß nie, welche Zusatzkosten bei der Urlaubsreise auf einen zukommen. Auch die Bundespolizei am Münchner Flughafen hat ab und zu, meist im Auftrag der Justiz, Forderungen an die Reisenden. Da kann es ratsam sein, seine Urlaubskasse großzügig zu fülle

Bundespolizisten nehmen gesuchten Österreicher am Flughafen München fest.


Die Urlaubskasse gut gefüllt, Koffer gepackt und das Ticket in der Tasche. So kann der Reise nichts mehr im Wege stehen, außer ein offener Haftbefehl vielleicht. Ein österreichischer Staatsbürger ist gestern (24. November) im Erdinger Moos genau über dieses Hindernis gestolpert.

Er wird nun im Türkeiurlaub wohl ein wenig sparen müssen, ist seine Urlaubskasse doch schon vor dem Abflug um 2.400 Euro geschrumpft. Bundespolizisten haben den mit Haftbefehl gesuchten gebürtigen Türken bei seiner Reise nach Istanbul festgenommen. Die Justiz im Chiemgau hatte bundesweit nach dem 36-Jährigen suchen lassen, weil er nach einer Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort die verhängte Geldstrafe schuldig geblieben war.

Der Tiroler hatte wohl 2019 im benachbarten Oberbayern einen Unfall verursacht und sich anschließend aus dem Staub gemacht. Daher hatte ein Richter am Amtsgericht in Rosenheim gegen den Unfallflüchtigen Anfang des Folgejahres einen Strafbefehl über 2.400 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 60 Tage Haft erlassen.

Allerdings hatte der 36-Jährige den Richterspruch wohl ebenso wenig ernst genommen wie zuvor die Pflicht, sich um den verursachten Schaden zu kümmern. Also hatte die Staatsanwaltschaft Traunstein den säumigen Zahler im Oktober dieses Jahres mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben. Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten am Münchner Airport jetzt.

Die Beamten nahmen den Mann aus der Alpenrepublik fest, als dieser am Mittwochmittag ins Land seiner Vorfahren ausreisen wollte. Glück für den 36-Jährigen, dass die Urlaubskasse noch gut gefüllt war. So konnte er die geforderte Geldstrafe zusammen umgehend in bar bei den Bundespolizisten hinterlegen und auch gleich wieder seines Weges ziehen.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München


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