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Die Familienkasse der Bundes Agentur für Arbeit erleichtert Zugang zu Kindergeld und Kinderzuschlag
Bild: Archiv - rm
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 27.01.2023
Damit Familien zukünftig leichter Kindergeld und Kinderzugschlag beantragen können, erweitert die Familienkasse der BA ihr digitales Angebot stetig.
Sie erfüllt damit außerdem ihren gesetzlichen Auftrag nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG).
Anträge papierlos erledigen
Seit dem vergangenen Jahr können der Antrag auf Kindergeld bei Geburt sowie Kindergeld ab 18 Jahren komplett papierlos über das ELSTER-Zertifikat eingereicht werden.
Beim Kinderzuschlag ist dies nun auch möglich – und zwar mit dem digitalen Personalausweis (eID). Beide Zertifizierungsarten ermöglichen eine elektronische Signatur und ersetzen damit die ansonsten notwendige händische Unterschrift.
Online Mitteilungen und Nachweise übermitteln
Familien können nun auch online direkte Mitteilungen an die Familienkasse richten und dazu Unterlagen hochladen. Dabei kann es sich um allgemeine Anliegen oder Nachweise zu Kindergeld und Kinderzuschlag handeln, der Weg ist auch offen für Ein- oder Widersprüche.
Bewährtes Online-Portfolio
Die Familienkasse komplettiert damit ihr digitales Portfolio, das bereits seit Längerem zur Verfügung steht. Mit dem online-Tool „KiZ-Lotse“ können Familien schnell und einfach prüfen, ob sich der Antrag auf Kinderzuschlag lohnt.
Sie haben über die Videoberatung nebst Online-Terminvereinbarung den schnellen Zugang zu Information und Beratung über die komplexe Familienleistung Kinderzuschlag. Weiterhin steht ein „digitaler Assistent“ (Chatbot) zur Verfügung, der auf viele Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag direkt Antworten gibt und ebenfalls per Lotsenfunktion Familien an die passende Stelle im Internetauftritt der Familienkasse der BA leitet.
Hohe Akzeptanz
Mit über einer Million online gestellter Anträge für Kindergeld und Kinderzuschlag im Jahr 2022 wird der Online-Antrag sehr gut angenommen, wie auch beispielsweise unser Chatbot, der im vergangenen Jahr durchschnittlich 31.000 Mal im Monat aufgerufen wurde.
Gut zu wissen: Ein ELSTER-Zertifikat kann bei der Finanzverwaltung elektronisch beantragt werden und bietet ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Übertragung der vertraulichen Kundendaten. Infos auf www.elster.de. Informationen zum digitalen Personalausweis (eID) finden Sie aufhttps://www.ausweisapp.bund.de .
Die Nutzung von ELSTER oder eID ist freiwillig – Die Anträge auf Kindergeld oder Kinderzuschlag können auch weiterhin online ausgefüllt und dann ausgedruckt und unterschrieben postalisch eingereicht werden.
Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de.
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