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Seit Beginn des Jahres häufen sich beim Zollamt Flughafen - München die Einfuhren von Waren - hauptsächlich aus der Türkei kommend-, die als "Wonderful Honey" oder "Bitkisel Karisimli Macun Herbal" angemeldet werden.
Dabei handelt es sich um eine braune bis schwarze, honigartige Masse. Diese Produkte sollen auf natürlichem Wege potenzfördernd sein. Enthalten ist jedoch der Wirkstoff Sildenafil, welcher in den vorliegenden Produkten allerdings nicht deklariert wird.
Sildenafil ist ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung der erektilen Dysfunktion und sollte nur unter Aufsicht eines Arztes eingenommen werden, denn für Sildenafil-haltige Arzneimittel sind Neben- und Wechselwirkungen bekannt.
"Die Produkte sind als Arzneimittel einzustufen, die der Pflicht zur Zulassung unterliegen. Als Arzneimittel unterliegen sie der Verschreibungspflicht; somit darf die Abgabe nur in Apotheken und nur auf Vorlage einer ärztlichen Verschreibung erfolgen. Für den Import gelten also die Vorgaben des § 73 Arzneimittelgesetzes", erklärt Thomas Müller, neuer Leiter des Zollamts Flughafen - München.
Die IHK für München und Oberbayern hat sieben
ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer, die in Prüfungsausschüssen der Landkreise
Erding und Freising tätig sind, für ihr langjähriges Engagement in der beruflichen
Bildung ausgezeichnet.
Für die Flughafen München GmbH (FMG) stand das Jahr 2023 im Zeichen der weiteren Erholung des Luftverkehrs nach der Corona-Pandemie und vor allem der Rückkehr in die Gewinnzone.