06.06.2017 - Flughafen München (MUC)
Zwei Haftbefehle, 100 Ersatzdokumente und eine Bombendrohung
Bild: Archiv - Bundespolizei Flughafen München
Am vergangenen Samstag nahm die Bundespolizei am Münchner Flughafen mehrere Reisende fest. Zwei wurden per Haftbefehl gesucht, einer drohte mit einer Bombe. Darüber hinaus wurden knapp 100 Reiseausweise ausgestellt.
Den Anfang machte ein 28-jähriger Deutscher, der Samstag Morgen (3. Juni) nach Antalya fliegen wollte. Bei der polizeilichen Ausreisekontrolle stellten Bundespolizisten einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Würzburg fest. Der Mann sollte entweder 60 Tage ins Gefängnis oder knapp 2.000 Euro Strafe zahlen, da er ohne Fahrerlaubnis gefahren war. In Ermangelung eigener Barmittel in dieser Höhe zahlte der Vater die geforderte Strafe bei der zuständigen Polizeiinspektion in Gunzenhausen ein. So blieb dem jungen Mann zwar das Gefängnis erspart, aber seinen Flug verpasste er trotzdem.
Nachmittags stellten die Beamten dann einen 50-jährigen deutschen Staatsbürger fest, der von München nach Doha fliegen wollte. Das Amtsgericht Augsburg suchte den Mann per Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung. Vor die Wahl gestellt, entweder 35 Tage ins Gefängnis zu gehen oder knapp 1.200 Euro Strafe zu zahlen, entschied sich der Mann für Letzteres. Nach Bezahlung der Strafe konnte der Herr doch noch seinen Flug nach Qatar antreten.
Ein böses Nachspiel wird das Verhalten eines 44-jährigen Familienvaters haben. Nachdem er von einer Fluggesellschaft wegen unzureichender Dokumente nicht mitgenommen wurde, gab er an, in seinem Koffer sei eine Bombe. Offensichtlich wollte er damit die Herausgabe seines Gepäcks erzwingen, welches sich bereits an Bord befand und nicht mehr ausgeladen werden sollte. Der Einsatzleiter der Bundespolizei stoppte daraufhin die Abfertigung und ließ das Gepäck durch Spezialkräfte überprüfen. Nachdem dies ergebnislos war, wurde der Familienvater der für die Strafverfolgung in solchen Fällen zuständigen Landespolizei übergeben. Dort erwartet ihn eine Anzeige wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat. Nach etwa 20-minütiger Verspätung hob der Flieger dann Richtung Doha ab, mit an Bord die Ehefrau und die zwei Kinder. Der Mann blieb in München und muss sich demnächst für seine Äußerung verantworten.
Aber auch im Servicebereich hatten die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei am Pfingstwochenende viel zu tun. Im Zeitraum von Freitag bis Montag wurden etwa 100 Reiseausweise als Passersatz und Notreiseausweise ausgestellt, um damit Passagieren den Weg in den Urlaub zu ermöglichen. Ausnahmslos alle Betroffenen zeigten sich erfreut und erleichtert, dass die Bundespolizei einen solchen Service anbieten kann. Allerdings ist auch wichtig zu wissen, dass nicht in jedem Fall ein solches Ersatzpapier ausgestellt wird: nämlich dann, wenn der Zielstaat dieses Dokument nicht anerkennt oder der Betroffene nicht entsprechend seine Identität nachweisen kann.
Quelle: Polizeiinspektion Flughafen München