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10.07.2019 - Flughafen München (MUC)

Prostitution, mittelbare Falschbeurkundung – und der Goldbarren ist erst mal weg

Quelle: Bundespolizei / : Täglich zeigen Bundespolizisten am Münchner Airport im Schnitt etwas mehr als zwanzig Straftaten an. Die Ukrainerin hatte allein für sich schon knapp ein Viertel davon "beansprucht".

Sie war wohl nach getaner Arbeit auf dem Weg nach Hause. Bei den Bundespolizisten im Erdinger Moos aber musste die Ukrainerin am Dienstag (9. Juli) einen Zwangsstopp einlegen und ein paar tausend Euro sowie einen Goldbarren gegen eine Strafanzeige tauschen. Erst dann durfte die 22-Jährige tags darauf ihren Flug nach Kiew antreten.

Die Beamten werfen der jungen Frau unerlaubte Einreise, unerlaubten Aufenthalt, Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen, mittelbare Falschbeurkundung und last but not least unerlaubte Arbeitsaufnahme als Prostituierte vor.

Bundespolizisten haben im Terminal 2 am Münchner Flughafen eine junge Ukrainerin aus dem Verkehr gezogen und ihr eine ganze Stange Geld abgenommen. Aber nicht nur das. Die 22-Jährige musste auch einen Goldbarren im Wert von etwa 900 Euro abgeben und eine Strafanzeige entgegennehmen. Die Osteuropäerin war den Beamten bei der Ausreisekontrolle des Abendfluges nach Kiew aufgefallen. Der Fahndungscomputer hatte einen Hinweis der Berliner Kollegen ausgeworfen. Bundespolizisten am Flughafen Berlin-Schönefeld hatten die junge Frau im Mai dieses Jahres offensichtlich beim Versuch der unerlaubten Einreise erwischt und sie umgehend zurückgewiesen. Da stellten sich für die Münchner Grenzpolizisten naturgemäß ein paar Fragen. Wie war die Zurückgewiesene dann doch nach Deutschland gekommen, wo war sie und was hat sie genau gemacht. Also haben die Beamten die Dame kurzerhand auf die Wache gebeten.

Dort, mittels Dolmetscher mit den offenen Fragen konfrontiert, gab sich die 22-Jährige grundsätzlich ganz gesprächig. Ein paar Erinnerungslücken ließen sich allerdings dann doch nicht vermeiden. So erklärte sie, von Kiew mit einem bekannten Fernreisebusunternehmen über Polen nach Bayern gereist zu sein. Hier habe sie in verschiedenen Städten gearbeitet. Wo genau, wisse sie aber nicht mehr. Die mitgeführten Dokumente lassen aber darauf schließen, dass sie quer durch ganz Deutschland im Dienstleistungsgewerbe unterwegs war.

Im Laufe der Ermittlungen sollte sich weiterhin herausstellen, dass die Frau von der Schwarzmeerküste sich zu diesem Zweck im Internet ein gefälschtes litauisches Identitätsdokument besorgt und dieses bei verschiedenen deutschen Behörden vorgelegt hatte. Wie sie das genau angestellt hatte, auch daran könne sie sich nicht erinnern. Gewohnt habe sie bei Freunden, die jedoch nichts von dem Schwindel gewusst hätten. Auf den hohen Bargeldbetrag, immerhin weit über 7.000 Euro in verschiedensten Währungen, und den Goldbarren angesprochen, versuchte die 22-Jährige sich dann wieder in einer Erklärung.

Einen großen Teil des Geldes habe sie schon von Daheim mitgebracht. Einer der bereits genannten Freunde habe sie zudem mit mehreren tausend Euro versorgt und ihr das hochpreisige Mobiltelefon geschenkt, das sie bei sich trage. Einfach so, weil er sie liebe. Nur im Hinblick auf den Goldbarren kamen wieder die Erinnerungslücken zum Tragen. Woher dieser sei, wisse sie nicht mehr.

All diese Erkenntnisse führten schließlich dazu, dass die Bundespolizisten die Ukrainerin wegen unerlaubter Einreise, unerlaubten Aufenthalts, Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen, mittelbarer Falschbeurkundung und unerlaubter Arbeitsaufnahme als Prostituierte anzeigten. Weiterhin nahmen die Bundesbeamten der 22-Jährigen zur Sicherung des Strafverfahrens 3.000 Euro, im Rahmen der Wertabschöpfung den Goldbarren und weitere 4.318,03 Euro ab, bevor sie nach einer kostenlosen Übernachtung im Erdinger Moos heute (10. Juli) Mittag ihren Heimflug nach Kiew antreten durfte.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München


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