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DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Fraport AG und Flughafen München GmbH (FMG) testen ab August dieses Jahres Drohnen-Detektionssysteme an den Flughäfen Frankfurt und München. Die Ergebnisse aus diesem Testbetrieb sind für die systematische Detektion von Drohnen an und um die deutschen Verkehrsflughäfen wichtig. Die zuverlässige Drohnen-Detektion unerlaubt fliegender Systeme ist als Basis für eine zielgerichtete Drohnenabwehr notwendig.
Im Sommer 2019 beauftragte das Bundesverkehrsministerium die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Drohnen-Detektion an den deutschen Flughäfen. Experten der DFS identifizierten daraufhin zunächst, wie groß die zu detektierenden Areale aus Sicherheitsgründen sein sollten. In den nun folgenden Tests wird der derzeitige Stand der Technologie insbesondere hinsichtlich der möglichen Detektionsreichweite und der allgemeinen Leistungsfähigkeit bei den am Markt verfügbaren Systemen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht.
Drohnenexperten der DFS, Fraport und FMG haben die Tests vorbereitet und die geplanten Abläufe einer umfangreichen Sicherheitsbewertung unterzogen. Die zuständigen Landesluftfahrtbehörden, Regierungspräsidium Darmstadt und Luftamt Südbayern, haben die Flüge genehmigt. Begleitet werden die Testläufe von Bundes- und Landespolizei.
Die Erkenntnisse aus dem Testprojekt dienen als Entscheidungsgrundlage, welche Technologie für zukünftige Drohnen-Detektion an Flughäfen geeignet erscheint.
Immer wieder werden in Deutschland Drohnen in Lufträumen gesichtet, in denen der Drohnenflug verboten ist. Im Frühjahr 2019 sowie im Februar und März 2020 musste am Flughafen Frankfurt nach der Sichtung einer beziehungsweise mehrerer Drohnen der Flugbetrieb aus Sicherheitsgründen vorübergehend eingestellt werden.
Zeiträume, an denen keine Starts- und Landungen möglich sind, haben enorme wirtschaftliche Folgen für Flughäfen und Airlines. Drohnen, die ohne Freigabe der Flugverkehrskontrolle in der Nähe von Flughäfen fliegen, gefährden darüber hinaus Passagiere und Besatzungen der bemannten Luftfahrt.
Der Drohnenflug in diesen Bereichen kann als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr bewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
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