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26.02.2026 - Flughafenregion

Erfolgreicher Schlag gegen Kinderpornografie

Bild: Archiv - Polizeipräsidium Oberbayern Nord

In den gestrigen Abendstunden bis in die Nacht hinein wurden unter Federführung der Kriminalpolizeiinspektion Erding mehrere Wohnungen nach kinder- und jugendpornografischem Bildmaterial durchsucht.


Im Rahmen dieser Aktion wurden 13 Objekte in den Landkreisen Erding, Freising und Ebersberg überprüft.

Rund 30 Beamte und Beamtinnen der Kriminalpolizeiinspektion Erding durchsuchten am 25.02.2026 mit Unterstützung der Zentralen Dienste (ZED) Erding insgesamt 13 Wohnungen von männlichen Tatverdächtigen im Alter von 15 bis 56 Jahren. Die Aktion startete in den Abendstunden und dauerte bis in die Nacht an.

Dabei konnte umfangreiches Beweismaterial aufgefunden und sichergestellt werden. Darunter befanden sich überwiegend Datenträger sowie PCs, Tablets und Mobilfunkgeräte. In einem Fall konnte zusätzlich eine geringe Menge Betäubungsmittel (Kokain) aufgefunden werden. Die 151 Datenträger werden nun nach inkriminierten Dateien ausgewertet, was aufgrund der Datenmenge einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Die Kriminalpolizei rät:

  • Wenn Sie kinderpornografische Inhalte im Internet entdecken, teilen Sie die Adresse dieser Seite unmittelbar der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle mit. Dafür kopieren Sie sich die genaue Internetadresse im oberen Teil Ihres Browsers.
  • Haben Sie Kinderpornografie in einem sozialen Netzwerk entdeckt, kopieren Sie sich den Link zur besuchten Profilseite und notieren Sie sich gegebenenfalls den Profilnamen des Nutzers, der die Inhalte verbreitet hat. Geben Sie diese Informationen Ihrer zuständigen Polizeidienststelle weiter.
  • Wenn Ihnen in einem Chat kinderpornografische Bilder oder Videodateien zugesandt wurden, zeigen Sie diese ebenfalls an. Dafür sollten Sie eine sogenannte WHOIS-Abfrage über den Absender einholen (über Tastatur eingeben: "/whois" bzw. "/dns") und diese Informationen sowie das Chat-Protokoll mit den Inhalten unverzüglich Ihrer örtlichen Polizeidienststelle weiterleiten. Über die IP-Nummer ist der Verbreiter im Regelfall dann zu identifizieren.
  • Kinderpornografie wird immer häufiger von Kindern und Jugendlichen selbst verbreitet. Erklären Sie ihren Kindern, dass es im Internet verbotene und jugendgefährdende Inhalte gibt. Nur Kinder und Jugendliche, die von ihren Eltern vorgewarnt wurden, können beispielsweise auf in Klassenchats verschickte Inhalte angemessen reagieren.


Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Internetseite polizei-beratung.de

www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/kinderpornografie/

Quelle: Polizeipräsidium Oberbayern Nord


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26.02.2026 - Flughafenregion

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