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Schwestern bewerfen schwerbehinderte Frau im Flugzeug mit Besteck - Pilot muss Landung abbrechen
Bild: Archiv - Bundespolizei Flughafen München
War es der übermäßige Genuss von Alkohol und Tabletten? Ist der Hintergrund anderweitig zu suchen? Das und mehr beschäftig gerade die Polizeiinspektion Flughafen München. Denn zwei Frauen aus Innsbruck verhielten sich am 29.07.2020 auf dem Flug von Ankara nach München alles andere als „ladylike“.
Die beiden Damen, Mitte 20, saßen im Flugzeug vor einer 55-jährigen, schwerbehinderten Frau und fühlten sich dadurch belästigt. Während sich das Flugzeug München näherte, begannen diese gegen 19:50 Uhr Gegenstände nach der aus ihrer Sicht störenden Passagierin sowie deren 52-jähirgen Begleiterin zu werfen und Bedrohungen auszusprechen.
Als Wurfmittel diente dabei unter anderem Besteck und ein Mobiltelefon.
Der Pilot der türkischen Airline musste aufgrund dieses Verhaltens den Landeanflug aus Sicherheitsgründen abbrechen, durchstarten und zwei Schleifen über dem Flughafen drehen. In dieser Zeit gelang es dem Bordpersonal professionell, die Frauen zu überwältigen und so dem Piloten eine unproblematische Landung zu ermöglichen. Alle 50 Passagiere blieben unverletzt.
Sobald die Flugzeugtüren geöffnet waren, standen mehrere Streifen der Bundes- und Landespolizei gemeinsam parat und nahmen die Randaliererinnen fest.
Hierbei leisteten die Österreicherinnen nochmals erheblichen Widerstand, kratzten einen Polizeibeamten und verletzten diesen dabei leicht.
Die weiteren Ermittlungen noch am Einsatzort ergaben, dass beide Frauen erheblich alkoholisiert und aller Voraussicht nach auch unter dem Einfluss von Rauschmitteln standen. Da nicht bekannt war, welche Substanzen eingenommen wurden und wie diese in Verbindung mit Alkohol wirken, wurden beide Frauen ein Krankenhaus eingeliefert und eine Blutentnahme durchgeführt. Während eine der beiden nur ambulant untersucht wurde, musste die andere durch die vorliegenden Vergiftungserscheinungen stationär behandelt werden.
Die weitere Betreuung der schwerbehinderten Frau, die durch die Würfe zumindest körperlich unverletzt blieb, konnte sichergestellt werden.
Die beiden Schwestern müssen sich nun wegen der verschiedensten Straftaten, unter anderem dem Gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, mehrerer Körperverletzungsdelikte sowie tätlicher Angriff auf Polizeibeamte, verantworten. Die Polizeiinspektion Flughafen München hat entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Beide werden noch heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der über die Haftfrage entscheidet.
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