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16.09.2020 - Flughafen München (MUC)

Polizeibekannter Straftäter immer wieder abgetaucht

Bild: Archiv - Bundespolizei

Bundespolizisten nehmen Gesuchten am Münchner Flughafen fest


Kaum ein paar Monate in Deutschland, war der heute 25-Jährige schon zum ersten und auch nicht zum letzten Mal in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden gerückt. In verschiedenen Städten in Baden-Württemberg ist der Guineer auch bereits verurteilt worden. Allerdings hat er bis dato offenbar die wenigsten der Richtersprüche auch ernst genommen.

Zwischen seinen Straftaten war er immer wieder untergetaucht, meist ins Ausland verschwunden. Die Behörden der Nachbarländer haben ihn im Rahmen asylrechtlicher Vorschriften jedes Mal wieder zurück nach Deutschland geschickt. Zwischenzeitlich haben ihm die zuständigen Behörden in Deutschland auch die Abschiebung angedroht.

Gestern (15. September) war es wieder einmal so weit. Die Behörden in Frankreich haben den Mann zum wiederholten Male nach Deutschland geschickt. Bundespolizisten haben den mit mehreren Haftbefehlen gesuchten Westafrikaner bei seiner Ankunft am Münchner Airport festgenommen. Jetzt sitzt er in der Münchner Haftanstalt.

Der Guineer war Ende Oktober 2017 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen und im Ländle untergebracht worden. Wo er genau herkam, ist bis heute noch nicht ganz klar. Klar aber ist, dass der heute 25-Jährige ein paar Monate nach seiner Einreise das erste Mal straffällig geworden war.

Dies sollte bis zu seinem Verschwinden, trotz Verurteilung wegen des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs zu einem Jahr Haft im Oktober 2018 und einer gut sechsmonatigen Untersuchungshaft, nicht die einzige Straftat bleiben, die dem Westafrikaner von den Strafverfolgern in Baden-Württemberg zur Last gelegt wird. Mit Straftaten wie eben dieser, tätlichen Angriffs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Diebstahls, Körperverletzung und Sachbeschädigung hat sich der junge Mann schnell eine beeindruckende kriminelle Karriere aufgebaut.

Dem Richterspruch vom Oktober 2018 folgten Verurteilungen wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einem Jahr Freiheitsstrafe und wegen Diebstahls zu 300 Euro Geld- oder 30 Tagen Haftstrafe im Jahr 2019.

Diesen Richtersprüchen hat der Verurteilte offensichtlich ebenso wenig Bedeutung beigemessen wie den bundesdeutschen Gesetzen seit seiner Ankunft im Land. Er hatte es im Gegenteil vorgezogen, immer wieder ins Ausland zu verschwinden anstatt seine Justizschulden zu begleichen.

Daher haben die zuständigen Richter Vollstreckungshaftbefehle gegen den Untergetauchten erlassen, mit denen die jeweiligen Staatsanwaltschaften Suchaufträge an die Polizeibehörden initiierten. Zu diesen drei Vollstreckungshaftbefehlen haben die Strafverfolger im Ländle noch zwei Untersuchungshaftbefehle im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren gegen den Guineer wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und wegen Sachbeschädigung ins polizeiliche Fahndungssystem eingestellt.

Mittlerweile war der Gesuchte tatsächlich wieder aufgetaucht. Allerdings nicht bei den Behörden in Deutschland oder gar in seinem Heimatland, sondern in Frankreich. Dort wollte der Westafrikaner offensichtlich erneut Asyl beantragen.

Die französischen Behörden haben den 25-Jährigen schließlich gestern Nachmittag nach den Regeln des Dubliner Übereinkommens wieder nach Deutschland geschickt. Als Bundespolizisten am Moos-Airport den Geflüchteten bei seiner Ankunft aus Paris in Empfang nahmen, fielen ihnen die Fahndungsnotizen ins Auge. Die Beamten nahmen den Rückkehrer fest und brachten ihn schließlich am Abend in die Münchner Justizvollzugsanstalt, wo er nun seine Freiheitsstrafen absitzen muss.

Bild:
Immer wieder verfangen sich flüchtige Straftäter im Fahndungsnetz der Bundespolizei am Flughafen München. Oft treten diese dann in Begleitung der Bundespolizisten ihre Weiterreise in eine Justizvollzugsanstalt an.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München


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