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18.10.2020 - Flughafenregion

Bayerns Gesundheitsministerin: Masern-Impfung über Corona nicht vergessen

Bild: Archiv - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Huml: Deutlich weniger Masern-Fälle in Bayern


Die Zahl der Masern-Fälle in Bayern ist in diesem Jahr deutlich zurückgegangen. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml sagte am Sonntag: „Bis zum 5. Oktober haben wir im Jahr 2020 zwölf Masern-Infektionen in Bayern registriert. Im gleichen Zeitraum 2019 waren es 73 Infektionen, 2018 wurden bis einschließlich der 40. Kalenderwoche 100 Infektionen registriert. Das ist eine hervorragende Entwicklung! Das Masernschutzgesetz mit der Impfnachweispflicht sowie die Kontaktbeschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie könnten diesen positiven Trend unterstützt haben.“

Insgesamt hat das Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 2019 im Freistaat 75 Masern-Fälle erfasst. Im gesamten Jahr 2018 waren es 108.

Die Ministerin rief die Menschen weiterhin zu einer konsequenten Masern-Impfung auf. Huml betonte: „Wir dürfen über Corona nicht andere gefährliche Krankheiten vergessen. Die Impfung gegen Masern ist ein Meilenstein für einen größtmöglichen Schutz von Jung und Alt. Deswegen appelliere ich an alle, sich und ihre Kinder impfen zu lassen.“

Huml ergänzte: „Trotz der Pandemie sollten Eltern auch die U-Untersuchungen und Schuleingangsuntersuchungen ihrer Kinder rechtzeitig wahrnehmen. Denn dabei wird ebenfalls der Impfschutz überprüft und aktualisiert.“

Die Masern-Impfung ist für alle Kinder im Alter von 11 Monaten empfohlen. Um einen frühestmöglichen Impfschutz zu erreichen, sollte eine zweite Impfung im Alter von 15 Monaten erfolgen. Eine Impfung gegen Masern wird auch für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit empfohlen.

Im ersten Halbjahr 2020 haben sich im Freistaat nach Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) 181.086 Menschen aller Altersgruppen gegen Masern impfen lassen (Dreifach- und Vierfachimpfung). Das sind knapp 30 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2019 mit 139.630 Impfungen. Im ersten Halbjahr 2018 waren es 129.506 Impfungen.

Huml erklärte: „Es freut mich, dass wir in Bayern einen stetigen Anstieg der Impfquote sehen. Für die erste Masern-Impfung ist sie vom Schuljahr 2003/04 mit 89,6 Prozent auf 96,9 Prozent im Schuljahr 2018/19 gestiegen - bei einer Rate an vorgelegten Impfbüchern von jeweils 92,6%. Die Impfquote bei der zweiten Masern-Impfung hat sich von 44 Prozent 2003/04 auf 92,6 Prozent im Schuljahr 2018/19 erhöht. Dies zeigt eine grundsätzlich hohe Akzeptanz. Aber klar muss auch sein: Das ist noch nicht genug. Unser Ziel ist die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für alle Altersgruppen und alle Regionen geforderte Quote von 95 Prozent mit vollständigem Immunschutz.“

Huml, die ausgebildete Ärztin ist, rief auch Erwachsene auf, ihren Impfstatus zu prüfen. Sie warnte: „Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Nicht selten nehmen Erkrankungen einen schweren Verlauf, bei Erwachsenen mehr noch als bei Kindern. Aber auch Säuglinge im ersten Lebensjahr haben ein erhöhtes Risiko für schwere Komplikationen durch Masern. Da Säuglinge in den ersten Monaten noch nicht geimpft werden können, sind sie auf eine schützende Umgebung angewiesen.“

Noch immer sterben nach Schätzung der WHO weltweit etwa 140.000 Menschen im Jahr an Masern, darunter viele Kinder. Die meisten Todesfälle gibt es in Afrika und Asien. Huml ergänzte: „Es ist ein großes Privileg, dass wir uns und unsere Kinder heute durch Impfungen vor gefährlichen Infektionserkrankungen schützen können.“

Seit 1. März 2020 gilt bundesweit eine Impfnachweispflicht in Schulen, Kindergärten und Kitas sowie in medizinischen Einrichtungen und in Gemeinschaftsunterkünften. Wird der Impfnachweis nicht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus der Einrichtung beziehungsweise von der Arbeit. Handelt es sich um schul- oder unterbringungspflichtige Personen, muss die Einrichtungsleitung das Gesundheitsamt benachrichtigen, wenn ein Nachweis fehlt.

Für Personen, die zum Stichtag 1. März 2020 bereits in einer Einrichtung betreut werden oder tätig sind, gilt eine verlängerte Frist bis 31. Juli 2021. Wird der Nachweis bis dahin nicht vorgelegt, muss die Leitung der Einrichtung unverzüglich das Gesundheitsamt benachrichtigen. Wird der Impfnachweispflicht nicht nachgekommen, können Sorgeberechtigte vom Gesundheitsamt zu einer Beratung geladen und falls erforderlich ein Buß- bzw. Zwangsgeldverfahren eingeleitet werden.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege


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