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20.10.2020 - Flughafen München

Strafe nur zum Teil bezahlt -Bundespolizisten nehmen 44-Jährigen fest

Quelle: Bundespolizei /

Wenn man bei den Falschen seine Schulden nicht bezahlt, winkt schnell einmal eine Gefängnisstrafe. Das musste jetzt ein 44-jähriger Nürnberger feststellen. Der Mann wurde von der bayerischen Justiz gesucht, weil er die gegen ihn verhängte Geldstrafe nur zum Teil bezahlt hatte. Bei seiner Ankunft aus Istanbul hat sich der Türke am Montag (19. Oktober) im Fahndungsnetz der Bundespolizei verfangen. Die Beamten entdeckten bei der Kontrolle des Wahl-Franken eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.

Das Amtsgericht in Fürth hatte den 44-Jährigen im März 2014 wegen Trunkenheit im Verkehr zu 12.000 Euro oder 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Nachdem das Urteil im September des Folgejahres Rechtskraft erlangt hatte, hatte der Verurteilte wohl mit dem Gericht Ratenzahlung vereinbart und offenbar bis Ende des letzten Jahres gut die Hälfte des geforderten Betrags abgestottert, bevor Anfang dieses Jahres die Zahlungen aus und restliche 5.000 Euro an Justizschulden übrig geblieben waren. Der säumige Zahler war offenbar für die bayerische Justiz auch nicht mehr greifbar. Daher schrieb die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth den Untergetauchten Ende Januar mit Vollstreckungshaftbefehl zur Fahndung aus. Laut aktuellem Haftbefehl hatte der Gesuchte noch eine Reststrafe von eben diesen 5.000 Euro plus 2.825,64 Euro für die Verfahrenskosten zu bezahlen oder ersatzweise 25 Tage Haft abzusitzen.

Nachdem Bundespolizisten am Münchner Flughafen den Türken jetzt bei seiner Einreise aus seinem Geburtsland verhaftet hatten, zahlte er den fälligen Restbetrag bei der Bundespolizei ein. So konnte er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Wache auch wieder verlassen.

Zum Bild:
Beinahe täglich nehmen Bundespolizisten bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Haftbefehl gesuchte Personen fest. Nicht alle haben das Glück wie der am Montag festgenommene Türke, durch Zahlung einer Geldstrafe dem Gefängnis zu entgehen.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München


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