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Rund 7 Kilogramm Korallen haben Zollbeamte in Gepäckstücken einer sechsköpfigen Familie entdeckt, die aus der Karibik eingereist sind.
Während der Kofferkontrolle haben die Zöllnerinnen mehrere Tüten mit 80 Korallenbruchstücken fest. Insgesamt eine Menge von rund 7 Kilogramm!
"Die Familie gab an, dass die Korallen in Massen am Strand gelegen hätten und sie dort aufgesammelt hatten. Auf Nachfragen der Beamtin gab die Familie an, dass sie ja stark für den Tierschutz wäre, aber dass tote Tiere geschützt wären, wusste sie nicht".
"Bei der Mitnahme von artengeschützten Tieren, Pflanzen oder daraus hergestellten Gegenständen versteht der Zoll keinen Spaß. Es drohen nicht nur die Beschlagnahme, sondern auch die Verhängung einer Geldstrafe", erklärt Marie
Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.
Zusatzinformation:
Ausgestopfte Tiere, Gegenstände, die aus Tierteilen hergestellt wurden, oder durch ihre Fremdartigkeit faszinierend wirkende Pflanzen können anziehend auf uns wirken. Doch hierbei ist äußerste Vorsicht geboten.
Möglicherweise sind diese Tiere oder Pflanzen (auch wenn sie bereits tot sind oder nur noch Teile davon vorhanden sind) artengeschützt.
Mit dem Link www.artenschutz-online.de/information/laenderauswahl.php" bieten Ihnen die Zollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Sie vor Ihrer Reise feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus Ihnen in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten.
Beachten Sie bitte auch, dass der Zoll im Bereich Artenschutz lediglich eine Mitwirkung hat. Federführende Zuständigkeit hat hier das Bundesamt für Naturschutz. Der Zoll unterstützt hierbei durch die Überwachung an Grenzen und Flughäfen. Sollten Sie also Fragen in Zweifelsfällen haben, so wenden Sie sich bitte in erster Linie an das Bundesamt für Naturschutz.
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