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Quer durch das Strafgesetzbuch gearbeitet - Bundespolizisten am Münchner Flughafen nehmen gesuchten Intensivtäter fest
Quelle: Bundespolizei
Vor ziemlich genau vier Jahren war er nach Deutschland gekommen. Knapp neun Monate später hatten die Behörden ihm mitgeteilt, dass er nicht bleiben darf. Im März dieses Jahres hat er dann die Bundesrepublik verlassen; allerdings offenbar eher auf der Flucht vor der deutschen Justiz. Er war nämlich auch schnell und intensiv in Konflikt mit den bundesdeutschen Gesetzesnormen gekommen.
Am Freitag (30. April) kam er wieder zurück. Aber auch dieses Mal wohl nicht wirklich freiwillig. Nachdem die Behörden in Österreich den somalischen Staatsangehörigen im Rahmen asylrechtlicher Vorschriften zurück nach Deutschland geschickt hatten, haben Bundespolizisten den mehrfach Gesuchten festgenommen. Jetzt sitzt der Intensivtäter in der Landshuter Haftanstalt.
Der Ostafrikaner war im Mai 2017 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Ein dreiviertel Jahr später hatten die zuständigen Behörden seinen Asylantrag abgelehnt und ihm vorerst eine Duldung ausgestellt, den heute 23-Jährigen in Unterkünften in Schwaben untergebracht. Relativ schnell und immer wieder war der junge Mann auch in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden gerückt. Quer durch das deutsche Strafgesetzbuch, von der einfachen Sachbeschädigung über Hausfriedensbruch bis hin zu gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung, hat der Somalier kaum eine Straftat ausgelassen.
Auch verschiedene Haftanstalten sollte er von innen kennenlernen, was ihn allerdings nicht davon abhielt, fröhlich weiter Straftaten zu begehen. So waren schließlich noch ein offener Vollstreckungshaftbefehl wegen Hausfriedensbruch der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Memmingen wegen sage und schreibe 38 Straftaten, zwei Aufenthaltsermittlungen der Schweinfurter Strafverfolger und sogar eine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung unserer eidgenössischer Nachbarn auf seinem Konto, als er Anfang dieses Jahres aus dem Fokus der deutschen Behörden verschwunden war.
Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, hatte der Somalier einer Reise in die benachbarte Alpenrepublik den Vorzug gegenüber einem Besuch deutscher Gerichtssäle gegeben. Dort war er nämlich wieder aufgetaucht und wollte offensichtlich erneut Asyl beantragen.
Die Behörden in Wien haben den Ostafrikaner schließlich am Freitag nach den Regeln des Dubliner Übereinkommens wieder nach Deutschland geschickt. Als die Bundespolizisten am Münchner Flughafen den 23-Jährigen bei seiner Ankunft in Empfang nahmen, fielen ihnen die Fahndungsnotizen ins Auge. So nahmen die Beamten den Gesuchten fest, brachten ihn zum Haftrichter und von dort direkt in die Landshuter Justizvollzugsanstalt.
Bildunterschrift:
Fast täglich verfangen sich flüchtige Straftäter im Fahndungsnetz der Bundespolizei am Flughafen München. Vom Erdinger Moos geht die Reise dann oft direkt weiter in eine staatlich gesicherte Unterkunft.
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