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11.05.2021 - Flughafen München (MUC)

Strafe nur zum Teil bezahlt - Bundespolizisten nehmen gesuchten 43-Jährigen fest

Bild: Bundespolizei: Beinahe täglich nimmt die Bundespolizei mit Haftbefehl gesuchte Personen fest. Nicht alle haben das Glück wie der am Montag festgenommene Italiener, mittels zahlungskräftiger Reisebegleiter dem Gefängnis zu entgehen.

Wenn man bei den Falschen seine Schulden nicht bezahlt, können einem schnell einmal größere Probleme ins Haus stehen. Das musste jetzt ein 43-jähriger Italiener feststellen. Der Mann wurde von der bayerischen Justiz gesucht, weil er eine gegen ihn verhängte Geldstrafe nur zum Teil bezahlt hatte. Bei seinem Abflug auf die Urlaubsinsel Ibiza hat sich der Gesuchte am Montag (10. Mai) im Fahndungsnetz der Bundespolizei verfangen. Die Beamten entdeckten bei der Kontrolle des Sardiniers zwei Fahndungsnotizen der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Bezahlen musste die Strafe dann seine Reisebegleitung für ihn.

Das Amtsgericht in Ingolstadt hatte gegen den 43-Jährigen im November 2018 einen Strafbefehl wegen Diebstahls erlassen, den Angeklagten zu 3.200 Euro Geld- oder 80 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Nachdem das Urteil Rechtskraft erlangt hatte, hatte der Verurteilte wohl mit dem Gericht Ratenzahlung vereinbart und offenbar etwa zehn Monate lang auch regelmäßig Geld an die Staatskasse überwiesen.

Im Oktober 2019 waren dann die Zahlungen offenbar aus- und ein Restbetrag von 1.800 Euro an Justizschulden übrig geblieben. Der säumige Zahler war wohl für die bayerische Justiz auch nicht mehr greifbar. Daher schrieb die Staatsanwaltschaft in der Audi-Stadt den Untergetauchten unmittelbar mit Vollstreckungshaftbefehl zur Fahndung aus.

Laut aktuellem Haftbefehl hatte der Gesuchte noch eine Reststrafe von eben diesen 1.800 Euro plus 563,99 Euro für die Verfahrenskosten zu bezahlen oder ersatzweise 45 Tage Haft abzusitzen. Zusätzlich hatten die Ingolstädter Strafverfolger den Süditaliener im Jahr 2019 noch in einem Verfahren wegen Betrugs zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben und die Polizeibehörden um Beschuldigtenvernehmung gebeten.

Nachdem Bundespolizisten am Münchner Flughafen den 43-Jährigen jetzt kurz vor seinem Abflug in den Urlaub verhaftet hatten, konnte er selbst den fälligen Betrag nicht aufbringen. Also musste seine Reisebegleitung in die Bresche springen und den fälligen Geldbetrag bei der Bundespolizei einzahlen. So konnte der Festgenommene nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Wache auch wieder verlassen und seinen Urlaubsflug antreten.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München


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