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23.07.2021 - Flughafenregion

Stellungnahme zum Entwurf eines Lärmaktionsplans für den Großflughafen München

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Bild: Archiv - Grüne Fraktion Bayern

Die Erstellung eines Lärmaktionsplans für den Großflughafen München sowie das damit verbundene Ziel, die Lärmbelastung zu reduzieren, ist für Menschen und Umwelt der Flughafenregion von großer Bedeutung.

Umso bedauerlicher ist es, dass die geplanten mittel- und langfristigen Maßnahmen, die im aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplans nach der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt wurden, wenig innovativ und absolut unzureichend sind, um eine echte Verminderung der Lärmbelastung zu er-reichen. Der Großteil der vorgeschlagenen Maßnahmen ist lediglich eine Fortführung der bereits laufenden.

Beispiel 1: Lärmabhängige Start- und Landeentgelte

Die Start- und Landeentgelte sind bereits heute lärmabhängig, allerdings in einer Form, die kaum einen ökonomischen Anreiz für die Fluggesellschaften darstellt, um entsprechende Konsequenzen zum Flotten-umbau daraus zu ziehen. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag zur deutlichen Erhöhung der lärmabhängigen Entgelte1 wurde im Juni 2020 abgelehnt.

In der kürzlich (zum 01.06.2021) aktualisierten Fassung der Entgeltordnung des Flughafens München, die im Entwurf des Lärmaktionsplans bereits als neue lärmmindernde Maßnahme angeführt wird, wurde das lärmabhängige Grundentgelt zwar erhöht. Allerdings betrifft diese Erhöhung vor allem die höchsten Lärmklassen, zu denen ohnehin die wenigsten Flugzeugtypen noch zuzuordnen sind. Für den überwiegenden Teil der Flugbewegungen besteht also auch mit der neuen Entgeltordnung keinerlei Anreiz zur Minderung der Lärmemission. Die Zuschläge auf das lärmorientierte Grundentgelt für Flüge zu Tagesrand- und Nachtzeiten sind ein längst überfälliger Fortschritt, können aber ein echtes Nachtflugverbot nicht ersetzen.

Beispiel 2: Informationsmöglichkeiten und Fluglärmmessungen
Beide – ebenfalls bereits laufende – Maßnahmen tragen in keiner Weise dazu bei, Fluglärm de facto zu mindern.

Beispiel 3: Schallschutzmaßnahmen

Hierbei geht es im Rahmen der geplanten Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre zum einen um den Austausch von Gießharzscheiben. Diese wurden im Rahmen des 1. Schallschutzprogramms als Lärmschutzmaßnahme für die Fensterdämmung verwendet. Dabei kam es in einigen Fällen zu „wurmartigen Lufteinschlüssen“. Die betroffenen Fenster sollen nun optisch instandgesetzt werden.

Auch diese Maßnahme trägt in keinster Weise zu einem erhöhten Lärmschutz, geschweige denn einer Lärmminderung bei. Sie verdient deshalb nicht die Aufführung als Lärmschutzmaßnahme im Rahmen eines Lärmaktionsplans.

Bei der Maßnahme „Umsetzung zugesagter, bislang von den Betroffenen nicht realisierter Schallschutzmaßnahmen“ geht es um rund 370 Schallschutzmaßnahmen, die laut Entwurf des Lärmaktionsplans aus dem 1. und 2. Schallschutzprogramm bis heute nicht umgesetzt sind. Diese Zusagen würden von der Flughafen München GmbH nach wie vor als gültig anerkannt und bei Einforderung durch die Antragsteller umgesetzt.

Von einer geplanten Information an die Bewohner*innen der betroffenen Wohneinheiten ist allerdings nicht die Rede. Bei einem Verzug von teilweise mehr als 25 Jahren wäre dies aber angezeigt, zumal die Besitzer*innen/-Bewohner*innen in der Zwischenzeit gewechselt haben könnten und somit gar nichts von einer möglichen Lärmschutzmaßnahmen wissen. Hier ist also Nachbesserungsbedarf.

Was im Lärmaktionsplan fehlt

Die Mängel der bestehenden Flughafenentgeltordnung betreffend eine Anreizwirkung zum Einsatz von Flugzeugen mit geringeren Lärmemissionen wurden oben bereits erläutert. Anstatt den Ablauf der Geltungsdauer der Entgeltordnung, die am 01.06.2021 in Kraft trat, abzuwarten, sollte bereits zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgebessert werden, um eine echte Anreizwirkung zu erzielen. Nur so kann auch die Maßnahme „Fokus auf Einsatz leiserer Flugzeuge“ ihre Wirkung entfalten.

Was bisher im Entwurf für einen Lärmaktionsplan weitestgehend ausgeklammert wird, sind die großen Maßnahmen, mit denen eine tatsächliche Lärmminderung erzielt werden kann: Reduzierung des Flugverkehrs durch Vermeidung unnötiger Flugbewegungen, ein echtes Nachtflugverbot sowie eine endgültige Entscheidung gegen den geplanten Bau einer dritten Start- und Landebahn.

Reduzierung des vermeidbaren Flugverkehrs: Mit dem Ausbau der Bahnanbindung ist der Punkt im Entwurf zwar bereits angesprochen. Die Prüfung und ggf. Umsetzung einer ICE-Anbindung des Flughafens dürfte allerdings noch Jahre dauern. Was stattdessen ganz unmittelbar zu einer Reduktion unnötiger Flugbewegungen führen würde, wäre die Streichung aller Subventionen der Flughafen München GmbH zur Ansiedlung neuer Airlines. Hier wird nach wie vor jedes Jahr mit Millionenbeträgen ein künstliches Wachstum erkauft, dass auf Kosten von Menschen und Umwelt in der Flughafenregion geht, obwohl offensichtlich ohne Subventionierung keinerlei Bedarf bestünde.

Nachtflugverbot: Mit dem bestehenden Lärmkontingent für den Flugbetrieb zu Tagesrand- und Nachtzeiten wird dem Lärmschutz ein Bärendienst getan. Im Zuge des angestrebten Fortschritts hin zu einer Nutzung leiserer Flugzeuge ermöglicht das Lärmkontingent perspektivisch sogar einen Anstieg von Flugbewegungen zu Tagesrand- und Nachtzeiten. Was es stattdessen braucht, ist ein echtes Nachtflugverbot nach dem Vorbild des Flughafens Frankfurt.

Keine dritte Start- und Landebahn: Noch immer halten CSU und FMG an ihren Plänen für den Bau einer dritten Start- und Landebahn fest. Mit dieser Kapazitätssteigerung wäre zwangsläufig auch ein Anstieg an Flugbewegungen verbunden und von den genannten Akteuren sogar gewünscht. Die dritte Startbahn steht sämtlichen Bestrebungen der regionalen und bayerischen Bevölkerung für Lärm-, Umwelt- und Klimaschutz diametral entgegen und gehört deshalb endlich und endgültig ad acta gelegt.

Quelle: Johannes Becher, MdL, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag


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