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Informationen rund um den Flughafen München

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18.01.2022 - Flughafen München (MUC)

Berlin oder Hamburg, Hauptsache Deutschland – oder Dänemark

Quelle: Bundespolizei Flughafen / Nicht nur mit gefälschten, sondern auch mit erschlichenen Dokumenten versuchen manche Reisende, die Bundespolizisten in der Grenzkontrolle zu überlisten.

Bundespolizisten schicken Afghanin wieder nach Hause


Berlin oder Hamburg, ist da überhaupt ein Unterschied? Oder vielleicht doch Dänemark? Gestern (17. Januar) Morgen gerade angekommen aus Bukarest, erzählte eine Afghanin den Bundespolizisten bei der Passkontrolle, sie wolle sich Hamburg anschauen.

Später kam ein ihr offenbar unbekannter Einlader aus Berlin ins Spiel. Wieder nachgefragt, sollte die Schwägerin in Dänemark besucht werden.

Nachdem die 31-Jährige für einen beabsichtigten Aufenthalt von 40 Tagen auch noch ein deutsches Schengenvisum mit einer Gültigkeit von 32 Tagen vorlegte, musste die junge Frau die Grenzpolizisten zur näheren Prüfung der Reiseumstände auf die Wache begleiten.

Hier konnte sie keine glaubhaften Zusammenhänge zu ihren Reiseabsichten vorbringen. Zum Schluss musste die vermeintliche Städtereisende feststellen, dass sie ihre Geschichte vielleicht besser vorbereiten hätte müssen, und am Abend mit einer Strafanzeige wegen Visumserschleichung im Gepäck direkt wieder zurück nach Rumänien fliegen.

Angekommen am Morgen zusammen mit ihrem zweijährigen Sohn aus der rumänischen Hauptstadt, legte eine 31 Jahre alte Afghanin den Bundespolizisten bei der Einreisekontrolle im Terminal 2 ihre afghanischen Reisepässe mit deutschen Schengenvisa und rumänische Aufenthaltskarten vor.

Die Frage nach dem Reisegrund beantwortete die Vorderasiatin mit einem geplanten Sightseeing-Trip nach Hamburg. Außerdem wolle sie dort eventuell Bekannte treffen. Schließlich sei auch im Dezember irgendeine Hochzeit in Hamburg geplant gewesen, die aber wegen Corona wieder abgesagt worden sei.

Also habe sie sich gedacht, wo sie eh schon mal eine Reise in die norddeutsche Stadt geplant gehabt hatte, könne sie ja jetzt hinfliegen. Das Ticket habe die Schwester ihres Mannes, die in Dänemark lebt, bezahlt.

Wo sie wohnen und wie sie sich und ihr Kind von den mitgeführten 280 Euro ernähren sollte, wusste sie nicht. Sie würde eventuell von Bekannten oder Verwandten eingeladen werden. Oder vielleicht würde sie zu ihrer Schwägerin nach Dänemark weiterreisen, wenn diese sie einladen würde.

Auf genauere Nachfrage nach den Namen all der Bekannten und Verwandten, nannte sie den Namen des Mannes, der für sie die Verpflichtungserklärung unterschrieben hatte. Diesen kenne sie aber persönlich nicht.

Der Herr wäre ein Verwandter von ihrem Ehemann, der übrigens nicht mit dabei sei, weil er Deutschland schon so oft gesehen habe, dass er nicht mitwollte. Zudem stellte sich heraus, dass der Unbekannte in Berlin lebt, was ja nicht gerade direkt neben Hamburg liegt.

Das aber wisse sie nicht, schließlich habe sie keine gute Bildung und spreche kein Deutsch oder Englisch. Warum der Einlader sie in Hamburg und nicht in Berlin treffen wolle, wisse sie auch nicht. Sie wisse nur, dass sie vielleicht vom Flughafen abgeholt werde.

Also haben die Ermittler zum Telefonhörer gegriffen und den Einlader kontaktiert. Dieser bestätigte die Einladung, musste aber erst noch hörbar in einem Büchlein blättern, um den Namen seines Gastes herauszufinden.

Außerdem erzählte er den Beamten, dass er die Frau vom Flughafen in Berlin abholen würde oder dazu seinen Bruder dorthin schicken würde. Dann wolle die Eingeladene ein paar Tage bei ihm bleiben und dann weiter nach Dänemark.

An diesem Punkt entschieden sich die Bundespolizisten für einen weiteren Anruf, nämlich bei der Visastelle der deutschen Botschaft in Rumänien. Dort erklärte man den Polizisten, dass auch der Ehemann der 31-Jährigen ein Visum beantragt hatte.

Die Entscheider dieses aber aufgrund starker Bedenken abgelehnt hatten. Dem Visumsantrag der Frau habe man nach langer Überlegung „mit Zweifeln“ dann doch entsprochen.

Zusammen mit den doch recht widersprüchlichen Aussagen der Reisenden und dem Verhalten des Einladers verstärkte diese Erkenntnis den Verdacht der Ermittler, dass die Frau das Visum unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen hatte.

Also zeigten sie die Afghanin wegen des Verdachts der Visaerschleichung und der versuchten unerlaubten Einreise an und annullierten das Visum.

Bevor die Wahl-Rumänin schließlich am Abend ihren Rückflug nach Rumänien antreten mussten, musste die 31-Jährige auch noch ihre Reisekasse erleichtern und 200 Euro zur Sicherung des Strafverfahrens bei den Bundespolizisten hinterlegen.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München


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