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Viel Arbeit am langen Wochenende für die Bundespolizei am Flughafen München
Insgesamt sechs Haftbefehle haben Bundespolizisten vom Münchner Flughafen am langen Wochenende vollstreckt.
Nicht immer konnten die verhängten Geldstrafen bezahlt werden, die Festgenommenen wurden dann in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Bereits am Freitag (28. April) vollstreckten Bundespolizisten einen Haftbefehl gegen eine Türkin. Wegen unerlaubter Einreise wurde die 21-Jährige von der Staatsanwaltschaft Regensburg gesucht. Sie konnte jedoch die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bezahlen und somit ihren Flug nach Istanbul antreten.
Am Samstag (29. April) wurde bei der Einreise aus der Türkei ein 31-jähriger Afghane kontrolliert, der nach seiner Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung seine Haftstrafe nicht angetreten hatte und deshalb im Fahndungssystem aufgetaucht war. Die Staatsanwaltschaft Gera suchte den Afghanen bereits mit einem Vollstreckungshaftbefehl. Er muss nun seine Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten in der Justizvollzugsanstalt verbüßen.
Auch für einen 24-jährigen Deutschen endete die geplante Reise nach Manchester bei der Passkontrolle. Das Amtsgericht München hatte gegen ihn einen Kurzarrest von zwei Tagen angeordnet. Wegen Nichterfüllung von Auflagen wurde er nach seiner Festnahme in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim eingeliefert.
Ein Togolese konnte seine Festnahme am Sonntag (30. April) durch Zahlung einer fälligen Geldbuße abwenden. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hatte den
52-Jährigen wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Festnahme ausgeschrieben.
Da der Mann die Geldstrafe in Höhe von 75 Euro und die Kosten in Höhe von 67,50 Euro begleichen konnte, erlaubte ihm die Bundespolizei die Ausreise in die Türkei.
Am Montag (1. Mai) wurden noch zwei Haftbefehle vollstreckt.
Ein 32-jähriger Eritreer wurde von Bundespolizisten bei der Passkontrolle festgenommen, weil er von der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Erschleichens von Leistungen zur Festnahme ausgeschrieben war.
Er konnte die Geldstrafe in Höhe von 150 Euro und die Kosten in Höhe von 86 Euro bezahlen. Der Ersatzfreiheitsstrafe konnte er somit entgehen und seine Reise nach Istanbul fortsetzen.
Schließlich ging den Fahndern der Bundespolizei am Maifeiertag noch ein 27-jähriger Vietnamese ins Netz.
Der Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Gera wegen einer Ordnungswidrigkeit wurde bei der Ausreise nach Doha festgestellt.
Auch hier konnte die Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 240 Euro plus 42 Euro Kosten abgewendet werden.
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