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Kein Anpassungsbedarf beim geltenden Lärmaktionsplan
Bild: Archiv - Regierung von Oberbayern
Nach der Aktualisierung der Lärmkarten 2022 für den Flughafen München durch das Bayerische Landesamt für Umwelt hat die Regierung von Oberbayern den Lärmaktionsplan für den Großflughafen München vom Dezember 2021 auf Anpassungsbedarf geprüft.
Diese Überprüfung ergab, dass der Plan nicht geändert werden muss. Der Plan von Dezember 2021 gilt damit fort.
Seit dem Inkrafttreten des Lärmaktionsplans am 27. Dezember 2021 ergaben sich am Flughafen München keine neuen Entwicklungen, die sich negativ auf die Fluglärmbelastung auswirken und damit Anlass zu Änderungen des bestehenden Lärmaktionsplans geben würden.
Die lärmmindernden Maßnahmen des Lärmaktionsplans für den Flughafen München vom Dezember 2021 sind bereits umgesetzt oder in Umsetzung und werden vorbehaltlich der Finanzierbarkeit und Verfügbarkeit der notwendigen Ressourcen fortgesetzt.
Im Rahmen der Überprüfung wurden neben Fachstellen auch die Öffentlichkeit beteiligt, die sich hierzu im Zeitraum vom 17. Februar 2023 bis 3. April 2023 äußern konnte. Der Überprüfungsbericht mit den Bewertungen der Rückmeldungen aus dem Beteiligungsverfahren ist ab sofort auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern eingestellt.
Der Lärmaktionsplan für den Großflughafen München vom Dezember 2021, der weiterhin gültig ist, steht dort ebenfalls zur Verfügung. Zudem liegen der Überprüfungsbericht und der Lärmaktionsplan bis einschließlich 11. August 2023 bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München zur Einsicht aus.
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