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Informationen rund um den Flughafen München

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03.03.2024 - Flughafen München

ZOLL hilft, bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen Tag des Artenschutzes am 03. März

Bild: Archiv - rm

Weltweit sind heute tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der ZOLL trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutz-bestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren.


Im Schnitt 1.200 Mal pro Jahr finden Zöllnerinnen und Zöllner geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post, wobei letzteres auf Grund von Internetbestellungen immer mehr zunimmt und mittlerweile rund zwei Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens ausmacht.

38 Prozent aller Fälle kommen über Flughäfen ins Land. In den vergangenen zehn Jahren zog der Zoll insgesamt 1,77 Mio. geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr.

So hat der ZOLL am Flughafen München im vergangenen Jahr bei einer Kontrolle einer 36-jährigen Italienerin einen Mantel aus Leopardenfell sichergestellt.

Bereits im Januar 2023 reiste die Dame aus der Schweiz in die Europäische Union über den Münchner Flughafen ein. Die Frau verhielt sich während der gesamten Kontrolle sehr uneinsichtig. "Da der Leopard im Anhang A der VO (EG) 338/97 und im Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens genannt ist, wurde gegen die Reisende ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet und an die Staatsanwaltschaft Landshut weitergeleitet", so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.

Der ZOLL überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt.
Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen transportiert werden.

Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen - wissentlich oder unwissentlich - dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub.

Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt.

Im Jahr 2023 feierte das Washingtoner Artenschutzübereinkommen das fünfzigjährige Jubiläum seiner Unterzeichnung. Dieses nach seiner englischen Abkürzung auch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannte Übereinkommen ist damit das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen, dem sich bislang 184 Länder verpflichtet haben. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel.

Weitere Infos erhalten Sie im Netz unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de.

Quelle: Hauptzollamt München


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