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Informationen rund um den Flughafen München

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17.02.2025 - Flughafenregion

Bundespolizei am Flughafen München hatte am Wochenende alle Hände voll zu tun

Bild: Archiv - Bundespolizei München Flughafen

Nicht nur aufgrund der Münchner Sicherheitskonferenz, welche am Wochenende in München stattfand, hatte die Bundespolizei am Flughafen München alle Hände voll zu tun.


Neben den Starts und Landungen von Staats- und Regierungschefs aus aller Welt, darunter der US-Vizepräsident JD Vance sowie der der ukrainische Präsident Volodymyr Selenskyi, deckte die Bundespolizei unter anderem mehrere Haftbefehle am Flughafen auf.

Zunächst wurde am Freitag (14.02) ein 26-jähriger Deutscher kontrolliert, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Körperverletzung des Amtsgerichts München vorlag. Zu zahlen waren 1.430 Euro oder eine entsprechende Freiheitsstrafe. Die Person konnte die Summe vor Ort bezahlen, weswegen ihm die Weiterreise gestattet wurde.

Am gleichen Tag kam ein 34-jähriger Deutscher mit der Maschine aus Dubai am Flughafen München an. Bei der Einreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Untersuchungshaftbefehl durch das Amtsgericht Schwandorf aufgrund von Diebstahl vorlag. Die Person wurde vor Ort festgenommen und im Anschluss einem Haftrichter vorgeführt.

Am Samstag (15.02) wurde die Bundespolizei über einen sogenannten "Unruly Passenger" auf einer Maschine informiert. Ein 39-jähriger Rumäne rauchte mit seiner E-Zigarette im Flugzeug. Nachdem die Beamten seine Personalien aufgenommen hatten und ihm der Tatvorwurf einer Ordnungswidrigkeit eröffnet wurde, schloss die Fluggesellschaft den Mann vom Weiterflug aus. Die Person musste sich nach einer Alternative umsehen.

Am selben Tag kam ebenfalls ein Rumäne aus Dublin im Erdinger Moss an. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen den 30-jährigen gleich zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vorlagen. Der erste Haftbefehl wegen Betruges umfasste eine Strafe von insgesamt 2.336 Euro oder eine entsprechende Freiheitsstrafe, der zweite Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis umfasst 2.150 Euro oder ebenfalls eine entsprechende Freiheitsstrafe. Glück für den Rumänen: Seine Verwandten konnten beide Summen auf der Polizeidienststelle in Bad Kissingen einbezahlen. Somit durfte er freien Fußes die Dienststelle der Bundespolizei verlassen.

Am Sonntag (16.02) wollte ein 48-jähriger Deutscher nach Ankara reisen. Bei der polizeilichen Ausreisekontrolle stellten die eingesetzten Beamten fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Deggendorf zur Festnahme aufgrund einer Ordnungswidrigkeit ausgeschrieben war. Die georderte Geldbuße betrug 96,50 Euro oder eine entsprechende Erzwingungshaft. Der Mann konnte die Strafe bezahlen und durfte anschließend in die Türkei ausreisen.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München


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