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Gleich zwei Haftbefehle am selben Tag vollstreckte die Bundespolizei am Flughafen München am Donnerstag (13.06.2025).
Zunächst überprüften die Beamten einen aus Abu Dhabi kommenden 21-jährigen Ukrainer bei der Einreisekontrolle. Gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg wegen Erschleichen von Leistungen vor.
Zu vollstrecken ist eine Ersatzfreiheitsstrafe von 7 Tagen die durch Zahlung einer entsprechenden Geldstrafe abzuwenden gewesen wäre. Der Ukrainer konnte die geforderte Summe nicht aufbringen, weswegen er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim verbracht wurde.
Im weiteren Verlauf des Tages kam ein 66-jähriger Russe aus Tiflis am Flughafen München an. Bei der Einreisekontrolle stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorlag.
Zu vollstrecken ist eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen oder die Zahlung einer entsprechenden Geldstrafe. Der russische Staatsangehörige konnte die Summe ebenfalls nicht aufbringen, auch er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Erding verbracht.