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Zoll stoppt 49-jährigen Mann im Schweizer Fahrzeug - und versteuert das Auto
Quelle: Hauptzollamt Flughafen
Bei der Überprüfung eines Fahrzeuges mit Schweizer Zulassung am Flughafen München haben Zollbeamte einen PKW nachversteuert.
Bei einer Fahrzeugkontrolle konnte der Fahrer, ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, lediglich einen deutschen Personalausweis vorlegen.
Er gab an, kürzlich mit dem Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland eingereist zu
sein. Die Halterin des Fahrzeugs, seine Lebenspartnerin, lebt in der Schweiz und war
zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht anwesend, da sie sich auf einer Dienstreise befand.
Nur in wenigen Ausnahmefällen dürfen außerhalb der EU zugelassene Fahrzeuge von
Personen mit Wohnsitz innerhalb der EU gefahren werden, ohne dass das Fahrzeug
bei der erstmaligen Einfuhr verzollt werden muss. In diesem Fall griffen diese Ausnahmen nicht.
"Gegen den Mann wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und die fälligen
Abgaben in Höhe von rund 4.500 Euro wurden erhoben", so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
Zusatzinformation
Immer wieder kommt es vor, dass in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge in Deutschland durch in der EU ansässige Personen genutzt werden, ohne dies beim Zoll anzumelden. Da die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union ist, können dann Einfuhrabgaben für das Fahrzeug entstehen.