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01.08.2022 - Flughafenregion

Augen auf beim Jagdausflug in einen Embargo-Staat

Bild: Archiv - Bundespolizei Flughafen München

Simbabwe-Reise wird Österreichern bei Münchner Zoll und Bundespolizei zum Verhängnis


Wahrscheinlich ein Traum für fast jeden passionierten Jäger, Jagd auf exotische Tiere auf einem fremden Kontinent. Diesen Traum wollten sich am Wochenende auch zwei Österreicher und eine Deutsche erfüllen. Am Freitag (29. Juli) hätte es über Doha nach Simbabwe zur Büffeljagd gehen sollen.

Allerdings mussten Bundespolizisten das Trio frühzeitig am Münchner Airport aus dem Verkehr ziehen und sie zu den Kollegen vom Zoll umleiten. Die Reisenden waren mit drei Jagdgewehren nämlich auf dem Weg nach Simbabwe. Dorthin dürfen aufgrund der Einstufung des Landes als sogenannten Embargostaat aber grundsätzlich keine Waffen ausgeführt werden. Entsprechende Strafanzeigen waren unausweichlich.

Wenn am Münchner Flughafen Reisende mit Jagd-, Sport-, oder sonstigen Waffen unterwegs sind, stehen Bundespolizisten an den Check-In-Schaltern zur Überprüfung der Pistolen, Gewehre, dazugehöriger Munition und Dokumente bereit. Meist sind es Sportschützen auf dem Weg zu internationalen Wettkämpfen oder Jäger, die in den verschiedensten Ländern dieser Erde ihrem Hobby nachgehen. Sobald aber Waffen und Munition transportiert werden, müssen deren Besitzer nach den Bestimmungen des Waffengesetzes und anderer nationaler und bei Bedarf internationaler Bestimmungen entsprechende Nachweise vorzeigen können. Bundespolizisten im Erdinger Moos kontrollieren dann, ob bei entsprechenden Flugreisen alles mit rechten Dingen zugeht.

Am Wochenende kontrollierten Bundesbeamte zwei Österreicher (42 und 47) und eine 44-Jährige Deutsche, die vom Terminal 1 über Doha nach Harare unterwegs waren. Der 47-Jährige, seine Ehefrau und ihr Begleiter planten, in Simbabwe auf Wasserbüffeljagd zu gehen. Dazu hatten sie auch drei Doppellaufbüchsen des 47-Jährigen im Gepäck.

Obwohl diese pflichtbewusst im vorgelegten europäischen Feuerwaffenpass des Besitzers eingetragen waren und auch sicher in entsprechenden Behältnissen eingecheckt werden sollten, wurden sie den drei Jagdausflüglern zum Verhängnis.

Das südostafrikanische Zielland steht nämlich auf der Embargoliste nach der Außenwirtschaftsverordnung, sprich es dürfen dorthin grundsätzlich keine Waffen mitgenommen werden. Eine eventuelle Ausnahmegenehmigung konnte auch keiner der Drei vorweisen. Im Gegenteil erklärten sie den Polizisten, man habe es nicht für nötig erachtet. Auch hätten sie sich trotz des Abfluges aus Deutschland nicht bei einer deutschen Behörde über ihre anstehende Jagdreise mit Waffen informiert.

Daher mussten die Afrika-Reisenden die Bundespolizisten zur Wache begleiten. Von dort ging es weiter zum Zoll am Münchner Airport. Die dortigen Beamten sind nämlich zuständig für die entsprechende strafrechtliche Bearbeitung von Verstößen gegen die Außenwirtschaftsverordnung. Entsprechend haben die Zöllner ein Strafverfahren gegen den 47-Jährigen wegen des Verstoßes gegen das Ausfuhrverbot von Waffen nach Simbabwe eingeleitet.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München


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