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Ausweitung der Luftbeobachtungsflüge in Oberbayern
Aufgrund der anhaltend hohen Waldbrandgefahr hat die Regierung von Oberbayern die Luftbeobachtung über das Wochenende sukzessive auf den gesamten Regierungsbezirk ausgeweitet.
Neben der bereits seit gestern bestehenden Anordnung für die nördlichen oberbayerischen Landkreise werden am heutigen Freitag, 16. Juni 2023 auch Flieger vom Stützpunkt Mühldorf a. Inn starten, am morgigen Samstag, 17. Juni 2023 von den Stützpunkten Oberpfaffenhofen (Landkreis Starnberg), Königsdorf (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) und Ohlstadt (Landkreis Garmisch-Partenkirchen).
Am Sonntag, 18. Juni 2023, finden Beobachtungsflüge in ganz Oberbayern statt.
Die Anordnung der Luftbeobachtung geschieht in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen a.d.Ilm, das insoweit für ganz Oberbayern zuständig ist. Die Flüge finden jeweils am Nachmittag statt.
Aufgrund zunehmender Trockenheit weist der allgemeine Waldbrandgefahren-Index für weite Bereiche Oberbayerns nach wie vor eine hohe Waldbrandgefahr aus (Stufe 4). Besonders gefährdet sind Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder.
Die Regierung von Oberbayern bittet insoweit erneut dringend darum, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon
kein Feuer oder offenes Licht anzuzünden oder zu betreiben,
keine offenen Feuerstätten zu errichten oder zu betreiben,
keine Bodendecken abzubrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise abzusengen,
keine brennenden oder glimmenden Sachen wegzuwerfen und nicht zu rauchen.
Dies gilt auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind.
Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds.
Die Flugbereitschaft Oberbayern der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutzbehörden oder Forstbehörden vor Ort.
Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter www.lrst.de.
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