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Informationen rund um den Flughafen München

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24.06.2023 - Flughafenregion

Nackte Passagierin: Flugausschluss und Strafanzeigen nach bissigen Vorfall an Bord

Bild: Archiv - Bundespolizei München Flughafen

Am 23. Juni gegen 17.40 Uhr kam es an Bord eines Fluges von München nach Sofia zu einem Zwischenfall, der einen Flugausschluss und mehrere Strafanzeigen zur Folge hatte.


Eine 27-jährige Bulgarin entkleidete sich zunächst vollständig, schrie an Bord herum und biss schließlich einem Bundespolizisten in den Arm.

Noch vor dem Start der Lufthansa-Maschine LH1704 nach Sofia begann eine Passagierin an Bord, sich vollständig zu entkleiden und lautstark zu schreien.

Aufgrund dieses ungewöhnlichen Verhaltens wurde die Passagierin von der Fluggesellschaft vom Flug ausgeschlossen. Mehrere Beamte der Bundes- und Landespolizei waren vor Ort, um die Situation unter Kontrolle zu bringen und die Passagierin zu beruhigen.

Als auch gutes Zureden durch weibliche Polizeibeamte keinen Erfolg brachte und die Bulgarin sich nicht wieder anziehen wollte, versuchte ein Bundespolizist, der nackten Frau eine Decke umzulegen.

Bei diesem Versuch biss die Frau den Kollegen unvermittelt in den linken Unterarm.

Der Beamte wendete unmittelbaren Zwang an, um den Biss zu lösen und sich zu schützen. Mit mehreren Einsatzkräften wurde die 27-Jährige aus dem Flugzeug gebracht.

Die Passagierin wurde nach dem Vorfall von der Landespolizei in das Bezirkskrankenhaus Taufkirchen eingeliefert. Gegen sie wurden Anzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs und Körperverletzung erstattet.

Der gebissene Beamte musste sich in ärztliche Behandlung begeben und konnte seinen Dienst nicht fortsetzen.

Aufgrund der polizeilichen Maßnahmen konnte der Flug nach Sofia erst mit dreieinhalbstündiger Verspätung starten.

Die Bundespolizei am Flughafen München betont ihre Verpflichtung, die Sicherheit und Ordnung an Bord von Flugzeugen zu gewährleisten. In solchen schwierigen Situationen werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um mögliche Gefahren zu minimieren und die Sicherheit aller Passagiere und Besatzungsmitglieder zu schützen.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München


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